Journalist durch waadtländer Justitz wegen übler Nachrede verurteilt - impressum konsterniert

Die strafrechtliche Verurteilung des Journalisten Jean-Luc Wenger ist ein verfassungswidriger Angriff auf die Pressefreiheit. Dass eine Gemeinde eine "SLAPP"-Strategie gegen Medien fährt und dafür öffentliches Geld benutzt, ist empörend. Wenger und sein Anwalt Charles Poncet erheben Beschwerde gegen den Entscheid. impressum unterstützt sie in ihrem Vorgehen.

impressum, die grösste Organisation von Journalist:innen der Schweiz ist konsterniert über die Verurteilung seines Mitglieds, des Journalisten Jean-Luc Wenger. Er wurde von der Waadtländer Justiz in erster Instanz der üblen Nachrede für schuldig befunden. Der Journalist hatte im Satire-Magazin "Vigousse" einen Artikel veröffentlicht und drin Aussagen von Einwohner:innen sowie Gemeindemitarbeitenden der Gemeinde Versoix zitiert.

 

Jean-Luc Wenger hatte das Bürgermeisteramt und die Gemeindedirektion vor der Veröffentlichung schriftlich eingeladen, Stellung zu nehmen. Er hat keine Antwort erhalten (Via seinen Anwalt liess der Gemeindesekretär ausrichten, dass er Wert darauf lege, dass diese Einladung an die allgemeine Adresse der Gemeinde und nicht an ihn direkt gerichtet war. Die ursprüngliche Fassung dieser Medienmitteilung ist entsprechend angepasst worden.)

 

Wenger wird u. A. auch vorgeworfen, dass er sich geweigert hat, seine Auskunftspersonen zu nennen. Dieser Vorwurf ist empörend, ist doch der Quellenschutz durch die Bundesverfassung, das Strafrecht und das Strafprozessrecht sowie die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt. Der Quellenschutz ist ein wichtiger Pfeiler der Informations- und Pressefreiheit.

 

Die Gemeinde Versoix hat ausserdem einen Zivilprozess gegen Wenger angestrengt und prozessiert auch gegen andere Medien. impressum sieht in diesem verfehlten und übertriebenen Vorgehen eine Strategie mit dem Ziel, Medien mundtod zu machen mittels sogenannter "SLAPP" (Strategic lawsuit against public participation, eine Taktik, welche unliebsame Medien oder Vertreter der Zivilgesellschaft durch Prozesswellen und damit verbundene Prozesskosten handlungsunfähig macht). Dass eine Gemeinde ein solches Vorgehen wählt und dafür hohe Beträge an öffentlichen Geldern verwendet, ist äusserst bedenklich.