Medien-GAV – wie geht es weiter?

Mit der Website www.mediengav.ch starteten impressum und syndicom Anfang des letzten Jahres die GAV-Kampagne «Medien-GAV jetzt!». Sie war eine erste Antwort auf die an der Mitgliederversammlung des Verlegerverbandes 2015 erfolgte Verankerung von GAV-Gesprächen in den Jahreszielen 2016. An der Mitgliederversammlung des Verbands Schweizer Medien vom 22. September 2016 haben die Verleger ihren 2015 gefällten Entscheid, mit impressum und syndicom GAV-Verhandlungen aufzunehmen, bestätigt. Allerdings hat das Präsidium diese Bestätigung mit der Bedingung verknüpft, dass impressum vor dem Beginn von GAV-Verhandlungen seine assoziierte Mitgliedschaft beim Verband Schweizer Medien aufgebe.

Mit der Website www.mediengav.ch starteten impressum und syndicom Anfang des letzten Jahres die GAV-Kampagne «Medien-GAV jetzt!». Sie war eine erste Antwort auf die an der Mitgliederversammlung des Verlegerverbandes 2015 erfolgte Verankerung von GAV-Gesprächen in den Jahreszielen 2016. Die Website bündelt die Informationen zur Kampagne, zu Aktionen und Veranstaltungen sowie zu gegebener Zeit zum Fortschritt der Verhandlungen. Alle Medienschaffenden wurden eingeladen, ihre Anforderungen an den GAV in einer grossen Online-Umfrage zu äussern, damit impressum und syndicom in den Verhandlungen mit den Arbeitgebern die Forderungen der Medienschaffenden vertreten können. Zahlreiche PolitikerInnen, Verleger und JournalistInnen gaben auf der Website GAV-Testimonials ab und erklärten, warum die Medienbranche endlich wieder einen Gesamtarbeitsvertrag braucht.

Als weiteres Kampagneninstrument kam im Sommer die GAV-Zeitung hinzu. Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen JournalistInnen konnte ein ansprechendes journalistisches Produkt entstehen. Thematisiert wurden dabei unter anderem die Lohn- und Honorarsituation von festangestellten sowie freien JournalistInnen, Kündigungskonditionen, Sozialpläne, die Medienqualität und die Unterschiede zwischen der Deutschschweiz sowie dem Tessin und der Romandie. Die Zeitung wurde nach Möglichkeit in der ganzen Schweiz direkt vor oder in Redaktionen, teilweise bei einem offiziellen Austausch, und an verschiedenen Anlässen an die JournalistInnen verteilt. Das Feedback fiel durchwegs positiv aus.

Mit der Kampagne wurden verschiedene Ziele verfolgt: Journalistinnen und Journalisten sollten informiert, sensibilisiert und mobilisiert werden und ihre Stimme erheben, indem sie sich entweder in der Form eines Testimonials oder sich zumindest dafür aussprachen, welche Regelungen ein GAV in ihrer Vorstellung enthalten sollte.

An der Mitgliederversammlung des Verbands Schweizer Medien vom 22. September 2016 haben die Verleger ihren 2015 gefällten Entscheid, mit impressum und syndicom GAV-Verhandlungen aufzunehmen, bestätigt. Allerdings hat das Präsidium diese Bestätigung mit der Bedingung verknüpft, dass impressum vor dem Beginn von GAV-Verhandlungen seine assoziierte Mitgliedschaft beim Verband Schweizer Medien aufgebe. Den Versammlungsunterlagen wurde ein GAV-Entwurf beigelegt, der nur minimale Regelungen enthält. Zusammen mit syndicom arbeitet impressum nun daran, einen eigenen GAV-Entwurf als Verhandlungsgrundlage auszuarbeiten.

Um sich auf die Verhandlungen vorzubereiten, haben syndicom und impressum eine Liste von Forderungen mit den Resultaten aus der GAV-Umfrage verglichen und ergänzt, den Arbeitsbedingungen verschiedener Medienhäuser gegenübergestellt und die Forderungen mit freien und festangestellten Journalistinnen und Journalisten von verschiedenen Medienhäusern im Rahmen von Resonanztreffen besprochen. Gemeinsam mit ihnen wird der finale GAV-Entwurf ausgearbeitet werden. Die Resonanztreffen werden während den GAV-Verhandlungen fortgesetzt und so die Verhandlungsschritte laufend mit den Mitgliedern besprochen.

Parallel dazu beschäftigt sich impressum mit der Forderung des VSM nach seinem Austritt. Als assoziiertes Mitglied des VSM hat impressum die Möglichkeit, an den Mitgliederversammlungen Traktandenanträge zu stellen und das Wort zu ergreifen, stimmt jedoch bei Entscheiden nicht ab. An der Mitgliederversammlung 2015 war es dank dem Antragsrecht von impressum möglich, die Jahresziele durch GAV-Verhandlungen zu ergänzen, und demzufolge ist es auch dem Antragsrecht von impressum zu verdanken, dass der GAV an der VSM-Mitgliederversammlung 2016 überhaupt traktandiert wurde. Die Mitgliedschaft von impressum beim VSM war bei früheren gültigen GAVs kein Hindernis für die funktionierende Sozialpartnerschaft oder für GAV-Verhandlungen – impressum erklärt sich die Austritts-Forderung daher als Verzögerungstaktik und Mittel, um künftig Anträge durch impressum an der Mitgliederversammlung zu vermeiden.  Rechtliche Argumente sprechen keine gegen die Mitgliedschaft von impressum beim VSM, auch nicht während GAV-Verhandlungen oder eines rechtskräftigen GAVs. Im Gegenteil passt der Berufsverband impressum exakt auf die Definition von assoziierten Mitgliedern gemäss den Statuten des VSM. impressum ist darum bestrebt, mit dem VSM eine faire Vereinbarung zu treffen, durch welche GAV-Verhandlungen im Sinne des Entscheids der Mitgliederversammlung aufgenommen werden können, die Möglichkeit von impressum, beim VSM assoziiert Mitglied sein zu können, aber nicht gänzlich verloren geht.