Medienförderung: Westschweizer Kantone werden konkret

impressum fordert seit 2013 eine verstärkte Medienförderung. Und 2019 hat impressum explizit die Kantone zur Förderung ermahnt. Es eilt, will man nicht zuwarten, bis der Journalismus ganz von „Native Advertising“ abgelöst ist: www.impressum.ch/content/details/tamedia-verletzt-code-of-conduct-und-presseratsrichtlinien-durch-swisscom-werbung/ oder seine Glaubwürdigkeit völlig verliert. Erste Ansätze sind sich am Entwickeln, besonders in Westschweizer Kantonen.

uth Das Kriterium der Medienförderung ist nicht, ob sie direkt oder indirekt ist, sondern, dass sie der Qualität und Vielfalt der Medien sowie der Fachkompetenz der Journalistinnen und Journalisten dient – und nicht dem Gewinn der Medienunternehmen. So beschlossen es die impressum-Delegierten am 22. März 2013 einstimmig. Seither hat der wirtschaftliche Druck auf die Redaktionen nochmals erheblich zugenommen – wesentlich mehr ist in Sachen Medienförderung aber noch nicht passiert. Doch immerhin findet auch in den Köpfen der Medienmanager ein Wandel statt: Hat sich der Verband Schweizer Medien bis 2017 noch vehement gegen eine verstärkte Förderung ausgesprochen, so fordert er heute auf einmal eine Vervierfachung

2018 stellte Urs Thalmann in zwei juristischen Fachpublikation fest, dass Bund und Kantone verpflichtet sind, die Medien zu fördern, weil der Markt die notwendige Vielfalt und Qualität des Journalismus nicht mehr bereitstellen kann. Medienförderung ist also nicht mehr eine Frage des politischen Geschmacks und der Auslegung des in diesem Zusammenhang oft zitierten Verfassungsartikels über Radio und Fernsehen (der übrigens nur Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen voneinander abgrenzt). Sondern Medienförderung ist eine verfassungsrechtliche Plicht. Sie ergibt sich aus dem Grundrecht der Informationsfreiheit, welche sowohl in der Bundesverfassung als auch in den kantonalen Verfassungen und der EMRK steht. Darum forderte impressum 2019 in einer Resolution die Medienförderung explizit auch von den Kantonen.

Während im Bund die Mühlen noch langsam mahlen und verschiedene parlamentarische Vorstösse diskutiert werden, bewegen sich einige Kantone rascher – besonders in der Westschweiz. Das wundert nicht, denn von Nischenpublikationen abgesehen hat insbesondere Genf keine Zeitung mit einer vollständigen Redaktion mehr in der Stadt, da die „Tribune de Genève“ von Lausanne aus mit redaktionellen Inhalten gespiesen wird. So rationalisiert Tamedia von Zürich aus die Suisse Romande. In Genf entwirft daher die Wirtschaftskommission des Grossen Rats ein Fördergesetz, das die Medienvielfalt stützen soll, und hat dafür impressum angehört. Und in der Waadt wird die Kantonsregierung demnächst einen Gesetzesentwurf ans Parlament überweisen. Es soll verschiedene Fördermöglichkeiten für Medien und für den Journalismus ermöglichen. Auch hier wurde die zuständige Kommission durch impressum dabei unterstützt, sinnvolle Wege der Medienförderung zu finden. Ebenso sind in Freiburg Konsultationen zwischen der impressum, der Regierung sowie den Chefredaktoren im Gange.

Klar ist: Lange darf die Politik nicht mehr zuwarten. Ohne Journalismus gibt es keine Freiheit und keine Demokratie. Politiker, die Diktaturen erlebt haben, wissen das – siehe dazu die Newsletter über die Rede der Präsidentin Estlands, Kersti-Kaljulaid.