Öffentlichkeitsgesetz: Ständerat verwehrt kostenlosen Zugang zu amtlichen Dokumenten

Am Donnerstag, 10. Juni 2021 hat sich der Ständerat gegen den kostenlosen Zugang zu amtlichen Dokumenten ausgesprochen. Er ist auf eine entsprechende Gesetzesänderung des Nationalrats nicht eingetreten. impressum ist empört, dass das Prinzip der Kostenlosigkeit, das in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte, abgelehnt wird.

Medienschaffende können nur durch die Einsicht in amtliche Dokumente ihre Aufgabe als vierte Gewalt wahrnehmen. In der Vergangenheit haben einzelne Verwaltungseinheiten jedoch exorbitante Gebühren für diese Einsicht verlangt. Dadurch wird die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten faktisch verhindert. Bereits bei niedrigen Gebühren verzichten sie oft auf den Zugang zu amtlichen Dokumenten. Für freie Journalistinnen und Journalisten bedeuten diese Beträge ein viel zu hohes Risiko und selbst auf den Redaktionen fehlt das Geld dafür. In diesem Sinne hat auch das Bundesgericht im Jahr 2013 festgehalten, dass bereits Gebühren von 100 oder 200 Franken abschreckend wirken.

In den vergangenen Jahren haben Medienschaffende mithilfe des BGÖ zahlreiche Missstände in der Verwaltung an die Öffentlichkeit gebracht. impressum verlangt vom Parlament, dass es für Journalistinnen und Journalisten die Rahmenbedingungen schafft, damit diese ihre Funktion als public watchdog wahrnehmen können. Das in der Schweiz geltende Öffentlichkeitsprinzip nützt ihnen nichts, wenn der Zugang zu relevanten Dokumenten durch hohe Gebühren faktisch verwehrt bleibt.

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