Die Bedingungen dieser neuen Vergütung sind dieser Medienmitteilung zu entnehmen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Verlag in Verbindung zu setzen, um herauszufinden, ob Sie bereits für das Jahr 2019 einen Anspruch auf Entschädigung für sich selbst und Journalisten geltend machen können.
Darüber hinaus empfehlen wir unseren Mitgliedern, die noch nicht Mitglied bei ProLitteris sind, es nun zu werden. Eine solche Mitgliedschaft ist kostenlos und vorteilhaft. Informationen dazu erhalten Sie unter www.prolitteris.ch oder bei unserer Zentralsekretärin Dominique Diserens, die im ProLitteris-Vorstand als Vertreterin der Journalisten sitzt.