ProLitteris plant Entschädigung für Onlinewerke

ProLitteris hat an seiner letzten Generalversammlung im Juni bekannt gegeben, ein Projekt für die Entschädigung von ausschliesslich online verbreiteten Werken zu lancieren. Läuft alles wie geplant, sollen die entsprechenden Gebühren den Urhebern ab 2019 ausbezahlt werden.

Der Generaldirektor von ProLitteris, Philip Kübler, teilte am 24. Juni anlässlich der Generalversammlung in St. Gallen mit, dass die Verwertungsgesellschaft ein Projekt lanciert hat, welche die Entschädigung für Werke vorsieht, welche ausschliesslich online publiziert werden. Zum einen umfasst die Entschädigung Texte, die gegen ein Entgelt zugänglich sind (Paywall u.ä.), sofern kein technischer Kopierschutz besteht. Aber auch frei zugängliche Texte, die auf werbefinanzierten Webseiten publiziert sind, sollen von der Entschädigung profitieren. Im Falle von werbefreien Seiten werden für die Entschädigung redaktionelle Texte berücksichtigt, sofern sich dafür ein Herausgeber verantwortlich zeichnet. Noch unklar ist, wie journalistische Artikel von Publi-Reportagen und anderen werbefinanzierten Texten unterschieden werden sollen. ProLitteris wird nun noch einige juristische Abklärungen vornehmen und Abgrenzungsfragen klären, zudem muss das Institut für Geistiges Eigentum das Konzept noch bewilligen.

Geplant ist, dass die entsprechenden Werke ab 2018 angemeldet und die Entschädigungen 2019 erstmals ausgerichtet werden können.

Dominique Diserens