Revision des Urheberrechts: Für die JournalistInnen ein unbefriedigender Gesetzesentwurf

Ende November verabschiedete der Bundesrat einen Vorschlag zur Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes mit neuen Bestimmungen zum Urheberrecht im Internetzeitalter. impressum begrüsst den Einsatz für einen besseren Schutz von Fotografien, zugleich findet es impressum zutiefst bedauerlich, dass der Entwurf keine Bestimmung über faire Vergütung der Online-Nutzung von Bildern enthält.

Der neue Entwurf einer Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes enthält eine Lösung für einen besseren Schutz von Fotografien. Auch wenn es sich bei dieser Lösung nicht um den in Deutschland und vielen anderen Ländern bekannten "Lichtbildschutz" handelt, wie von den betroffenen Kreisen - einschließlich von impressum – gewünscht, so ist doch zu hoffen, dass das Parlament die vom Bundesrat empfohlene Lösung annimmt, da sie in materieller Hinsicht der von den betroffenen Kreisen – einschliesslich impressum - gewünschten Lösung gleichwertig ist.

Der Revisionsentwurf enthält jedoch einen gravierenden Mangel: es enthält keine Vergütungsrechte für JournalistInnen für die Online-Nutzung ihrer Bilder. Wegen der vor allem von Verlegern in der Deutschschweiz mehr und mehr angewandten Praxis der umfassenden Rechteabtretung hätten jedoch JournalistInnen diesen Schutz umso mehr nötig.

Dieses neue Abgeltungsrecht würde es JournalistInnen ermöglichen, neue Einnahmen zu erzielen, insbesondere durch neue Rechtsansprüche gegenüber Google und Facebook.

Im Jahr 2018 wird sich impressum im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses für die Verankerung dieses Rechts starkmachen.

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