Revision des Urheberrechts: impressum fordert Vergütungsanspruch für Journalisten gegenüber Google

Im Rahmen der Revision des Urheberrechts fordert impressum die Anerkennung eines Vergütungsanspruchs für Journalistinnen und Journalisten gegenüber grossen Internet-Plattformen.

Im November 2017 hat der Bundesrat einen Entwurf zur Revision des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet mit dem Ziel, das Urheberrecht zu modernisieren. Im Revisionsentwurf ist ein besserer Schutz von Fotografien vorgesehen, was sehr zu begrüssen ist. Leider wurden aber die Journalistinnen und Journalisten vergessen. Ihre Situation ist schwierig: Die Freischaffenden unter ihnen befinden sich in einer prekären Lage, weil ihre Honorare gesenkt und die Publikationsmöglichkeiten reduziert werden. Die festangestellten Medienschaffenden sind angesichts der Medienkrise und der fortschreitenden Medienkonzentration von Stellenabbau und Kündigung bedroht. Journalistinnen und Journalisten lassen sich nicht mit anderen Kategorien von Urheberinnen und Urhebern im Internet vergleichen: Sie profitieren weder von Lizenzketten noch von einem Vertriebssystem. Die grossen Plattformen wie Google nutzen kostenlos eine enorme Zahl von Artikeln und erwirtschaften damit hohe Umsätze, ohne dass ein einziger Rappen an die Journalistinnen und Journalisten zurückfliessen würde. Es wäre deshalb nicht mehr als gerecht, wenn den Journalistinnen und Journalisten ein Vergütungsanspruch für Nutzungen durch Plattformen wie etwa Google eingeräumt würde.

Zusammen mit einer Arbeitsgruppe bestehend aus der Mediengewerkschaft syndicom, dem Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM, den Autorinnen und Autoren Schweiz AdS, der Urheberrechtsgesellschaft Pro Litteris und dem Dachverband Suisseculture haben wir eine Gesetzesbestimmung erarbeitet, die im Entwurf zur Revision des Urheberrechtsgesetzes verankert werden kann. impressum hat am 12. April 2018 anlässlich einer Anhörung der Kommission für Kultur und Wissenschaft des Nationalrates für die Anerkennung dieses Rechts plädiert. Zuvor hatte sich impressum mit Mitgliedern beider Parlaments-Kammern getroffen und festgestellt, dass der Vorschlag auf Anklang stiess. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Die Rechtskommission des Nationalrates hält im Mai weitere Anhörungen ab und befasst sich im Juni 2018 mit dem Thema. impressum bleibt am Thema dran.