Revision des Urheberrechtsgesetzes unter Dach und Fach: Besserer Schutz für Fotografien

Das Parlament hat die URG-Revision und die verwandten Schutzrechte verabschiedet und stimmt damit dem Lichtbildschutz definitiv zu. Es werden nun alle Fotografien geschützt.

Dies ist das Resultat der Bemühungen der Arbeitsgruppe „Lichtbildschutz“ und der ihr angeschlossenen 6 Berufsverbände, darunter auch impressum. Die Einführung des revidierten Gesetzes ist für Frühjahr 2020 vorgesehen.

Für die Fotografinnen und Fotografen hat sich ihr unermüdlicher Einsatz über die vergangenen sieben Jahre gelohnt: Dank dem gesetzlich verankerten Lichtbildschutz ist endlich auch in der Schweiz klar, dass Fotografien nicht mehr einfach ungefragt genutzt und weiterverkauft werden dürfen.

Die Rechtssicherheit wird gestärkt, indem vor Gericht nicht mehr das Argument vorgebracht werden kann, dass eine verwendete Fotografie kein Werk im Sinne des Urheberrechts darstellt.

Der Lichtbildschutz garantiert allen Bildschaffenden jenen Respekt gegenüber ihrer Arbeit, der mit der Digitalisierung und Selbstbedienungsmentalität zunehmend verloren gegangen ist.

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus folgenden Organisationen zusammen:

impressum
syndicom
SBF
vfg
USPP
sab