Spargeln statt Information

Neue bundesrätliche Massnahmen:

- JournalistInnen „auf Abruf“ können Kurzarbeit in Anspruch nehmen – BEGRÜSST

- JournalistInnen mit Kurzarbeit dürfen entgeltlich Spargeln stechen, aber nicht als JournalistInnen arbeiten - KRITIK

 

Für regelmässige freie JournalistInnen mit unregelmässigem Arbeitspensum können Medienunternehmen nun Kurzarbeit beantragen. impressum ruft die Medienunternehmen auf, dies unverzüglich zu tun und für alle Freien die ununterbrochene Honorierung (bzw. Lohnzahlung) sicherzustellen.

impressum kritisiert, dass Journalistinnen und Journalisten auf Kurzarbeit, die jetzt so dringend für die Information der Bevölkerung benötigt werden, nicht als JournalistInnen, sondern nur für andere Tätigkeiten arbeiten dürfen.

impressum, der grösste Verband von Berufsjournalistinnen und –journalisten der Schweiz, fordert weiterhin, dass JournalistInnen in Medienunternehmen weiterarbeiten können – auch bei Kurzarbeit. Immerhin hat Bundespräsidentin Sommaruga ausdrücklich auf das Dilemma hingewiesen, dass journalistische Information sehr gefragt ist und Kurzarbeit bei Medien diese behindert.

JournalistInnen dürfen nun entgeltlich z. B. in der Landwirtschaft arbeiten, aber ihre Aufgabe als JournalistInnen im angestammten Medienunternehmen können sie nicht weiterführen. Das geht so aus der neuen Notverordnung sowie den Medienmitteilungen und Erklärungen des Bundesrats hervor. impressum hat den Bundesrat mehrfach auf die Problematik aufmerksam gemacht und betrachtet die heute angekündigte Massnahme aus der Sicht des Grundrechts der Bevölkerung auf Information (Art. 16 BV) als nicht zielführend.

Dass auch für Beschäftigte „auf Abruf“, deren Beschäftigungsgrad um mehr als 20% variiert, Kurzarbeitsentschädigungen beantragt werden können, begrüsst impressum. Diese Massnahme wird gewissen freien JournalistInnen einen Teil des Einkommens während der Krise bewahren. Allerdings ist vorausgesetzt, dass das Medienunternehmen für die freien JournalistInnen den Antrag auf Kurzarbeit auch stellt. Zur Zeit geben Medienunternehmen an regelmässige freie Mitarbeitende oft keine Aufträge mehr heraus und zahlen auch das Honorar (das juristisch betrachtet Lohn aus Arbeitsvertrag ist) nicht, obwohl sie zur Weiterzahlung verpflichtet wären.

impressum fordert die Medienunternehmen auf, für die regelmässigen Freien, die sie zur Zeit nicht beschäftigen können oder wollen, SOFORT Kurzarbeit zu beantragen, soweit möglich und nötig auch rückwirkend, und die ununterbrochene Fortzahlung des Honorars bzw. des Lohns dieser Personen sicherzustellen.