Beantragen Sie Hilfe von Suisseculture Sociale!

Beantragen Sie Hilfe von Suisseculture Sociale, wenn Sie als freischaffende-r Journalist-in aufgrund der Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind!

Alle professionellen Kulturschaffenden, die in der Schweiz wohnhaft sind und Nothilfe benötigen, können bei Suisseculture Sociale ein Gesuch einreichen. Als „professionelle Kulturschaffende» gelten Personen, die mit ihrer Tätigkeit mindestens die Hälfte ihres Lebensunterhaltes finanzieren oder mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit für die Tätigkeit einsetzen.

Um einen Antrag bei Suisseculture Sociale einzureichen, muss vorher die Erwerbsersatzenschädigung beantragt werden. Suisseculture Sociale muss über dieses Gesuch informiert werden, eine schriftliche Bestätigung ist hingegen nicht erforderlich. Wurde die Erwerbsersatzentschädigung abgelehnt, muss die Ablehnung im Gesuch bei Suisseculture Sociale erklärt werden. Dies gilt auch für Kulturschaffende, die noch nicht offiziell als Selbständige bei einer Ausgleichskasse registriert sind.

Auch Freie, die nicht Selbständig im Sinne der AHV sind, können die Unterstützung von Suisseculture Sociale beantragen. Dies ist möglich aufgrund einer Vereinbarung zwischen dieser Organisation und dem Bundesamt für Kultur.

Suisseculture Sociale wird alle Bewerbungen von JournalistInnen und FotografInnen prüfen. Die Organisation kann den Antrag ablehnen, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin nur kommerziell tätig ist (z.B. Texte für Firmen verfasst) oder wenn weniger als die Hälfte der beruflichen Tätigkeit dem Journalismus gewidmet wird. Bei einem abgelehnten Antrag werden die Gründe nicht angegeben.

Bewerben Sie sich, sobald Sie erkennen, dass Sie ohne sofortige finanzielle Unterstützung Ihre Lebenshaltungskosten nicht mehr decken können. Warten Sie nicht, bis Sie alle Ihre Ersparnisse aufgebraucht sind. Die Mittel für die Nothilfe von Suisseculture Sociale sind begrenzt.

Anträge können bis zum 20. Mai eingereicht werden. Die Unterstützung wird vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt verlängert.

Das Formular und weitere Informationen finden Sie unter http://www.suisseculturesociale.ch/index.php?id=153&L=2.