Gericht hat entschieden: Profond versichert alle Freien weiter

Profond muss gemäss dem Gericht auch unselbständig Erwerbende ununterbrochen weiter versichern. impressum empfiehlt seinen Mitgliedern darum, bei Profond zu verbleiben, solange das Gerichtsverfahren nicht abgeschlossen ist.

Mit Verfügung vom 21. September 2020 hat das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich die von impressum beantragten vorsorglichen Massnahmen im Grundsatz gutgeheissen (der Entscheid kann von Profond noch angefochten werden). Das Gericht hat die Pensionskasse Profond dazu verpflichtet, die laufenden Versicherungsverhältnisse mit am 1.1.2018 versicherten Personen einstweilen weiterzuführen. Das bedeutet, dass Mitglieder von impressum, die bei der Pensionskasse Profond versichert sind, bis auf Weiteres nichts unternehmen müssen. Insbesondere ist die von der Pensionskasse Profond einseitig gesetzte Frist per Ende September 2020 für den angedrohten Ausschluss aus der Pensionskasse unbeachtlich.

Vor diesem Hintergrund besteht für betroffene Mitglieder von impressum zurzeit auch kein akuter Grund für einen Wechsel der Pensionskasse. Sollten Sie indes von der Pensionskasse Profond weitere Schreiben erhalten oder aus einem anderen Grund Fragen zu Ihrer spezifischen Vorsorgesituation haben, so zögern Sie nicht, mit dem Zentralsekretariat von impressum Kontakt aufzunehmen. Sollten Ihre Auftraggeber, die bisher direkt mit Profond abgerechnet haben, weitere Informationen benötigen, können sich diese ebenfalls an uns wenden.

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