Verurteilung von Alain Soral wegen Hassrede gegen Journalistin

Sorals Hass-Video kostet ihn eine Verurteilung zu 30 Tagessätzen von je 50 Franken. Auch impressum verurteilt die diskriminierenden Angriffe und hätte vom Bezirksgericht Lausanne schärfere Sanktionen erwartet.

Mit Strafbefehl vom 4. April 2022 hatte die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt Alain Soral wegen übler Nachrede, Diskriminierung und Aufruf zum Hass für schuldig befunden. Die Verurteilung erfolgte, nachdem der Polemiker in einem auf der Website E&R (Égalité et Réconciliation) veröffentlichten Video die Journalistin Cathy Macherel wegen ihrer Artikel in den Tageszeitungen «24 Heures» und «La Tribune de Genève» beschimpft und als «fette lesbische Migrantenaktivistin» und «queer» bezeichnet hatte.

Nachdem er gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Einspruch erhoben hatte, erschien Alain Soral vor dem Bezirksgericht Lausanne. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, währenddessen der Staatsanwalt an seinem Strafbefehl festheilt und eine unbedingte Gefängnisstrafe von drei Monaten forderte. Er gab dabei zu Protokoll «La Suisse n’est pas la Soralie» und umschrieb die Argumentation Sorales als Schlagsahne mit viel Volumen und wenig Substanz.

Das Urteil wurde am Freitag, den 16. Dezember 2022 bekannt gegeben. Alain Soral wurde wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen von je 50 Franken verurteilt. Das impressum – Mitglied Cathy Macherel äussert sich «eher zufrieden, dass eine Verurteilung wegen übler Nachrede ergangen ist, da man eine Journalistin nicht auf ihre sexuelle Orientierung reduzieren kann. Allerdings bin ich enttäuscht, dass das Gericht den Vorwurf des Aufrufes zum Hass nicht anerkannte, hat doch die Veröffentlichung des Videos und meines Fotos einen Sturm homophober Äusserungen gegen mich ausgelöst. Ich möchte allen danken, die mich in diesem Verfahren unterstützt haben, insbesondere meiner Familie, meinen Freunden, meinem Arbeitgeber und meinem Berufsverband impressum».

Für impressum - Die Schweizer Journalistinnen, dessen Vertreter dem Prozess beigewohnt hatten, ist dieses Urteil nur teilweise zu begrüssen. Tatsächlich ist es nicht hinnehmbar, dass Journalist:innen bei der Ausübung ihres Berufs solchen diskriminierenden, hasserfüllten und verleumderischen Äusserungen ausgesetzt sind, umso mehr, wenn diese persönlichen Angriffe entwürdigend sind. Verbale Gewalt gegen die LGBTQIA+ Gemeinschaft wird im digitalen Zeitalter namentlich über soziale Netzwerke häufiger und schneller verbreitet. impressum hätte darum ein stärkeres Signal vom Bezirksgerichts Lausanne begrüsst.

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