Recht auf Vergütung von Journalistinnen und Journalisten gegenüber grossen Internetplattformen und das "Leistungsschutzrecht"
impressum setzt sich für die Anerkennung eines Vergütungsanspruchs von Medienschaffenden gegenüber "Google & Co.", also Suchmaschinen und anderen Internetgiganten ein. Der Bundesrat hat im Dezember 2021 einen Bericht veröffentlicht, in dem er ein solches Recht für Journalistinnen und Journalisten befürwortete. Des Weiteren hiess der Bundesrat auch ein verwandtes Schutzrecht für Verlage gut. Diese beiden Ansprüche gegenüber "Google & Co." sind gerechtfertigt, da gerade der erstgenannte Suchdienst unter anderem dank den Artikeln von Medienschaffenden Milliarden erwirtschaftet, ohne dass die Journalistinnen und Journalisten oder die Verlage dafür entschädigt werden. Google und weitere Plattformen erzielen 80% ihres Umsatzes aus Werbung. Dieser Umsatz ging früher an die Verleger, welche dadurch ihre Zeitungen finanzierten. Das Recht auf Vergütung soll somit eine Gesetzeslücke schliessen.
Vernehmlassungasantwort von impressum zum Leistungsschutzrecht
Mit der Antwort vom 12. September 2023 äussert sich impressum befürwortend zum Vorschlag des Bundesrats. impressum begrüsst, dass keine Verbote und keine Linksteuer vorgesehen sind, sondern ein kollektiver Vergütungsanspruch für Nutzungen, dessen Erlös zwischen Journalist:innen und Medienunternehmen verteilt wird. impressum schlägt vor, dass nur Medienunternehmen davon profitieren, deren journalistischen Inhalte durch Journalist:innen erstellt werden, die sich auf den "Journalistencodex" verpflichtet haben, also nur die Journalist:innen BR.
Vernehmlassungsantwort von impressum zum Leistungsschutzrecht
Sie finden eine Zusammenfassung der Stellungnahme von impressum in der i-Info vom 21.9.2023