Der Lohn nach dem GAV 2000
Das Regulativ über die Mindestlöhne und Mindesthonorare gilt trotz Kündigung des GAV dort weiter, wo das (mündliche) Vertragsverhältnis bereits vor dem 1. August 2004 bestanden hat und keine Änderungskündigung vorliegt. In allen anderen Fällen kann das Regulativ als Verhandlungsgrundlage trotzdem beigezogen werden à Branchenüblichkeit.
Einen Zwang zur Einhaltung des Regulatives gibt es aber nicht mehr, und das letzte Regulativ 2004 ist seither nicht mehr verbindlich an die Teuerung angepasst worden. Die Werte mit Teuerungsausgleich ergeben sich aus der Lohnempfehlung von impressum. Ohne GAV ist der Lohn letztlich aber Verhandlungssache.