impressum verlangt vom Bundesrat Bewegungsfreiheit und Zugang für Journalist*innen BR

Der Bundesrat ist aufgefordert, ausdrücklich die Bewegungsfreiheit für Journalistinnen, Journalisten mit Berufsregister zu garantieren.

Bereits am 16. März 2020 hatte sich impressum an den Bundesrat gewendet und zum Schutz der Informations- und Pressefreiheit den Zugang für Journalistinnen und Journalisten zum „Ort des Geschehens“ gefordert. Am ergänzenden Schreiben vom 20. März haben sich auch SSM und syndicom beteiligt, womit rund 70% der in der Schweiz arbeitenden Journalistinnen und Journalisten vertreten sind.

Die Bewegungsfreiheit für Journalistinnen, Journalisten im Besitze eines BR-Presseausweises wurde auch für den Fall einer allfälligen Ausgangssperre gefordert. Gleichzeitig sollen alle berechtigten TrägerInnen des BR-Presseausweises Zugang erhalten zum „Ort des Geschehens“ und zu Entscheidträgern, und zwar unabhängig davon, für welches Medium sie berichten.

Die Organisationen unterstreichen, dass die Vielfalt der Medien und auch die Berichterstattung durch Freie gerade in der aktuellen „besonderen Lage“ wichtig ist – nicht zuletzt, um das Vertrauen in die Behörden aufrecht zu erhalten.

Journalistinnen und Journalisten sind im Gegenzug gehalten, die Weisungen des Bundesrats und der Kantonsregierungen zu befolgen und Verhaltensregeln aufs Genaueste zu beachten, um durch ihr Verhalten weder sich selbst noch Dritte einem Ansteckungsrisiko auszusetzen.

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