Medienförderung ist Pflicht

Die Informationsfreiheit garantiert die Verfügbarkeit von vielfältiger Information.

Die Vielfalt redaktioneller Information bricht rasant zusammen, und der Markt hält diesen Zerfall nicht auf. Der Autor zeigt, wie dies den Staat verpflichtet, die Verfügbarkeit von Information aktiv zu fördern. Die Informationsfreiheit beinhaltet den Anspruch auf genügend verfügbare Informationsquellen, um sich frei eine Meinung zu bilden. Das Grundrecht könnte künftig auch gerichtlich eingefordert werden. Das geplante Gesetz über elektronische Medien füllt die Lücke nicht. Es stehen dabei der Bund und die Kantone weitgehend parallel in der Pflicht.

Der erste Beitrag, "Medienförderung ist Pflicht", ist am 25. Juni 2018 in «Jusletter - Die grösste juristische Universalzeitschrift der Schweiz» erschienen.

Am 2. Juli 2018 erschien ebenfalls in der "Jusletter" der Folgeartikel, der aufzeigt, dass die bundesstaatliche Kompetenzaufteilung sowohl dem Bund als auch den Kantonen die Verantwortung zuweist, das Grundrecht der Informationsfreiheit hinsichtlich der Medienförderung umzusetzen.

impressum dankt "Weblaw", dem Verlag der "Jusletter", für das Einverstädnis zu dieser Zweitnutzung.

Den Volltext "Medienförderung ist Pflicht" finden Sie hier!

Den Volltext "Die parallele Kompetenz zur Medienförderung von Bund und Kantonen" finden Sie hier!

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