Arbeitsbedingungen Radio (Deutschschweiz/TI) / TV (CH) - Minimalstandard

Kollektivvertrag regelt Mindestarbeitsbedingungen bei Fernsehsendern (Schweiz) und bei Radiosendern (Deutschschweiz / Tessin). In der Suisse Romande gilt der Gesamtarbeitsvertrag zwischen impressum und RRR weiterhin.

Der impressum - Rechtschutz unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte einzufordern!

impressum, zusammen mit syndicom und dem SSM für die Arbeitnehmenden und der Verband Schweizer Privatradios VSP sowie der Verband der privaten TV-Sender Telesuisse für die Arbeitgeber haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der die minimalen Arbeitsbedingungen in dieser Branche verbindlich regelt. Er gilt ab dem 1. Januar 2023.

Den Vertragstext finden Sie in diesem Dokument!

Wichtig zu wissen:

  • Dieser GAV gilt für Privatfernseher der ganzen Schweiz, die Mitglied von Telesuisse sind, sowie für Radios der Deutschschweiz und des Tessins, die Mitglied des VSP sind (s. unten). Für Radios der Suisse Romande gilt der Gesamtarbeitsvertrag CCT RRR zwi-schen impressum und Radios Régionales Romands RRR – siehe HIER.
  • Aus rechtlichen Gründen können aus einem Kollektivvertrag nur für Mitglieder durchsetzbare Rechte entstehen! Damit impressum für Sie Rechte aus dem Vertrag durchsetzen kann, müssen Sie impressum - Mitglied sein, und Ihr Arbeitgeber muss Mitglied des Verbands Schweizer Privatradios (VSP) oder von Telesuisse sein.
  • Bessere Bedingungen sind erlaubt und erwünscht. Der Kollektivvertrag regelt nur das absolute Minimum, das nicht unterschritten werden darf.
  • Der Kollektivvertrag ist verbindlich und rechtlich durchsetzbar. impressum hilft Ihnen dabei, Ihren Arbeitsvertrag zu überprüfen, ob er diese Bedingungen erfüllt. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail!
  • Der Kollektivvertrag ist nicht die einzige Regulierung der minimalen Arbeitsbedingungen. Das Obligationenrecht und das Arbeitsgesetz gelten weiterhin, namentlich zum Beispiel für die Höchstarbeitszeit oder für minimale Ruhezeiten und maximale Anzahl von Nacht- und Wochenenddiensten. impressum hilft Ihnen dabei, festzustellen, ob Ihr Arbeitgeber diese Regeln einhält, die zu Ihrem Schutz bestehen.
  • Als Aktivmitglied von impressum sind sie durch eine garantierte Rechtschutzversicherung gedeckt, die Ihre Anwalts- und Prozesskosten deckt! Im Rechtschutzreglement von impressum finden Sie die Einzelheiten.

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