Testimonials

Warum es sich lohnt, Mitglied bei impressum zu sein

Zu den wichtigsten Dienstleistungen für Mitglieder von impressum gehören die Rechtsberatung und der Berufsrechtsschutz . Hier einige Testimonials von Mitgliedern, welche von dieser Unterstützung profitiert haben:

L. T., 39, freie Journalistin, Zürich

Der Herausgeber eines deutschen Onlinemediums hatte über ein von mir verfasstes Interview eine eigene, mehrzeilige Einleitung gestellt, die dem Artikel aus meiner Sicht einen falschen Dreh gab. Für die Leserschaft war nicht ersichtlich, dass der Lead nicht aus meiner Feder stammte, zumal nur mein Name dort stand. Der Herausgeber war hingegen der Ansicht, es sei sein Recht, die Anmoderation selbst zu verfassen und den Artikel ohne Absprache mit mir zu publizieren. Meiner Forderung, den Intro-Text durch meine eigenen Worte zu ersetzen, kam er deshalb nicht nach. Also bat ich impressum um Hilfe – und erhielt Unterstützung von Michael Burkard. Der Herausgeber nahm die Textanpassung schliesslich vor. Das magische Wort war wohl „Urheberrecht“. Bei diesem Streit ging es vordergründig nur um ein paar Sätze, für mich ging es aber um die Kontrolle über Worte, die unter meinen Namen im Internet zirkulieren. Ich möchte mich sehr herzlich bei Michael Burkard und bei impressum für die professionelle und unbürokratische Hilfe bedanken.

Theodor Looser, Freier Journalist BR
"Meine berechtigte Lohnforderung wurde von der Verlegerin des entsprechenden Medientitels buchstäblich ignoriert. Keine Antwort, keine Gründe, nichts trotz wiederholter Rechnungsstellung.
Der sachliche Brief der Rechtshilfe von impressum mit deutlicher Warnung vor Betreibung bei Nichtbezahlung der Schuld wirkte sofort. Zwei bis drei Tage danach war der geforderte Betrag auf meinem Konto. Vielen Dank. Der Briefkopf von impressum und die Unterschrift der Zentralsekretärin signalisierten, dass auf jeden Fall bezahlt werden muss und dass es keine Kompromisse geben wird."

Claudia Weiss, 52, Bern
"Was eine juristisch formulierte E-Mail so alles bewirken kann! Genau genommen ist der Rechtsschutz von impressum für meinen Fall gar nicht zuständig: Es handelte sich um einen Disput, ob der Computer überhaupt einen Schaden habe und ob dieser unter Garantie laufe. Am Ende stand ich vor der Auswahl, 80 Franken Servicegebühr zu bezahlen oder fast 200 Franken für die Wiederinstallation des gelöschten Betriebssystems - ohne dass der Fehler gefunden und behoben worden wäre. Inakzeptabel. Auf meine Anfrage bei impressum, ob ich gar nichts unternehmen könne, erklärte sich Jurist Michael Burkard spontan bereit, sich per Mail einzuschalten: Er wies die Servicestelle auf die Garantiebestimmungen hin und verlangte unmissverständlich eine Reparatur oder Ersatz. Zehn Tage später erhielt ich meinen Computer prompt zurück – auf Garantie repariert, nachdem ich zwei Monate lang vergeblich mit der Servicestelle gekämpft hatte. Ganz herzlichen Dank für diesen Einsatz!"

Felix Weber, ehem. Freelancer (70), Meilen
Ich kann die Mitgliedschaft bei impressum allen Medienschaffenden empfehlen - selbst noch im Pensionsalter, das ich längst erreicht habe: Wenn immer es in den vergangenen Jahrzehnten meiner Tätigkeit als Freelancer Probleme gab mit Honorarforderungen, oder wenn ein "Berufskollege" mir einen Artikel geklaut und unter seinem Namen publiziert hatte, war impressum vielleicht nicht die erste, aber bestimmt die finale Anlaufstelle, um die Angelegenheit zu bereinigen - sogar bei ausländischen Publikationen.
Besonders schätze ich die unkomplizierte und äusserst kompetente Hilfe in juristischen Angelegenheiten, die ich bei Publikationsaufträgen für Firmenchroniken schon mehr als einmal benötigte - das letzte Mal in diesem Jahr (2020). Dass impressum auch dieses nicht alltägliche Segment abdeckt, ist alles andere als selbstverständlich.
Nach über vier Jahrzehnten Journalismus ist die Mitgliedschaft für mich auch eine Sache der Solidarität mit jüngeren Berufskollegen, die wirtschaftlich weitaus weniger gute Zeiten erleben als ich in den goldenen 80er- und 90er-Jahren.

Gabi Kopp, freie Illustratorin, Luzern
Eigentlich wäre mein Fall das Thema für eine Glosse. Eine politische Partei hat in ihrer Wahlzeitung eine meiner Illustrationen aus der NZZ am Sonntag ohne mein Wissen abgedruckt. Besonders pikant war, dass ich zufälligerweise in genau diesem Wahlkreis wohne und gleichzeitig für eine andere Partei für einen Sitz im Einwohnerrat kandidiert habe. Ich habe impressum angerufen und Frau Livia Lehner hat meinen Fall übernommen. Als Selbstständige und Einzelkämpferin war es für mich eine Entlastung und Wohltat die Verhandlung an eine Drittperson weitergeben zu dürfen. Dass ich schlussendlich ohne Feilschen den vollen eingeforderten Betrag erhalten habe, wäre ohne fachliche und sehr engagierte Unterstützung bestimmt nicht passiert. Herzlichen Dank!

Journalist, impressum-Mitglied
I ran into an administrative problem with the canton where I live and, even though it was not directly connected with my work as a freelance journalist, impressum were sympathetic and responsive. They offered me some very useful advice and quickly pointed me in the right direction

Walter Keller, Dortmund
Länger als 15 Monate habe ich versucht, ein mir zustehendes Honorar in Höhe von Sfr. 800 für Wort- und Bildbeiträge von der Dornbusch Medien AG, Baden-Dättwil, zu erhalten. Nach anfänglicher Vertröstung seitens der Verleger haben diese später gar nicht mehr auf meine regelmäßigen Anfragen und Mahnungen reagiert. Später erfuhr ich, dass ich nicht der einzige bin, den der Dornbusch Verlag um zugesagte Honorare zu prellen versuchte. Mit dem Leitspruch "Katholisch und Weltoffen" überschreibt der Verlag seine Presseerzeugnisse – ein Hohn angesichts der Behandlung freier Journalistinnen und Journalisten durch die Verleger. Ich habe eine solche Dreistigkeit, die an einen versuchten Betrug grenzt, in 40 Berufsjahren nicht erlebt. Die Dornbusch Medien AG schien auch genau zu wissen, dass es für Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland (ich bin Deutscher) um einiges komplizierter (und teurer) ist, in der Schweiz zu ihrem Recht zu kommen als für in der Schweiz wohnhafte Journalistinnen und Journalisten. Schlussendlich habe ich mich an impressum gewandt und bin dort nicht nur an verständnisvolle, kompetente und sehr hilfsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelangt. impressum ist es gelungen, dem Treiben der Dornbusch Medien AG einen Riegel vorzuschieben und das mir zustehende Honorar vollumfänglich einzutreiben. Der Verband impressum mit seinem Rechtsbeistand hat mir in dem geschilderten Fall sehr geholfen und ist deshalb eine wichtige Stütze für Journalistinnen und Journalisten bei Streitfällen mit Auftraggebern. Ich möchte mich dafür sehr herzlich bedanken.

Christopher Schrader, 57, Hamburg
Mitglied bei Freischreiber und WPK, aber nicht bei impressum
Vor einer ganzen Weile hatte mich eine Redakteurin des Magazins Doppelpunkt (Dornbusch-Verlag) um einen Artikel gebeten. Sie war über die Autoren-Datenbank von Freischreiber auf mich gekommen. Ich hab den Artikel geschrieben, er erschien, ich stellte die Rechnung. Dann begannen die Ausflüchte. Der Verlag zahle immer erst nach sechs Wochen, dann war sie nicht mehr zuständig, dann ließ sich der neue Chef verleugnen, dann gelobte er, sich gleich zu kümmern. Ergebnis: viele Monate nichts. Als ich anfing, Mahnungen zu schreiben, kam keine Antwort. Ich habe mich dann zu den Schweizer Kollegen bei impressum durchgefragt. Ja, bei Dornbusch gebe es immer wieder Fälle, dass sie deutsche Autoren so behandeln, die wenig rechtliche Möglichkeiten in der Schweiz haben. Der Verband hat dann mehrere solche Forderungen gebündelt und entsprechend streng vorgetragen und siehe da: Dornbusch zahlt. Danke, Kollegen.

Maria & Paul *, Zürich
"Nach knapp 2 Jahren in 80-100 % Stellung in der Redaktion, wurde nach Bekanntgabe der Massenentlassung (knapp die Hälfte der Redaktion) klar, dass wir aus Sicht des Unternehmens keinen Anspruch auf den Sozialplan hätten. In unserem Falle hatten wir ohne klassischen schriftlichen Vertrag gearbeitet, sondern die Anstellung wurde jeden 3. Monat auf 3 weitere verlängert. impressum hat schnell reagiert und uns mit seinem kompetenten Rechtsschutz unterstützt, obwohl nur wenige Mitglieder in der Redaktion waren. Nebst den rechtlichen Fragen wurden wir besonders gut auf die Gespräche vorbereitet und moralisch bestärkt. Wir haben uns nun auf eine Entschädigung geeinigt, die ohne Rechtsschutz sicherlich nicht zustande gekommen wäre. Vielen Dank!"

Stephanie Hess, annabelle, Peko-Mitglied
"Als die Massenentlassung bekannt wurde, war das ein Schock, der uns erstmal erstarren liess. Gut, dass der Rechtsdienst von impressum mit uns Kontakt aufgenommen hat, als die Massenentlassung auf unserer Redaktion bekannt wurde. Auch mit seiner Hilfe konnten wir aktiv werden. Gerade in komplizierten juristischen Fällen hat er uns als Personalkommission stark unterstützt und unsere Mitarbeiterinnen mit guten Argumenten aufmunitioniert. Wir hoffen, dass wir so eine gute Lösung für alle finden können."

Martin Schuppli, 64, freier Journalist Walenstadt SG
"Was für ein Glücksfall gibts impressum. Bei der Ausarbeitung eines Arbeitsvertrages brauchte ich Unterstützung. Das Verbandssekretariat erhörte meine Bitte umgehend. Das Telefongespräch mit Juristin Livia Lehner entpuppte sich als unkompliziert und fröhlich. Ich merkte sofort, mit welch grosser Kompetenz sie mich beraten konnte. Unsere Kommunikation klappte problemlos. Sowohl per Mail wie telefonisch. Und die Formulierung betreffend Urheber- und Nutzungsrecht hätte wohl niemand besser hingekriegt als die Juristin des Journalistenverbandes. Was mich am meisten erstaunte: Die Beratung war absolut kostenlos, weil ich seit Jahren ein Mitglied des Berufsverbandes bin. Danke höfli."

Thomas Renggli, Zürich
"Als freier Journalist befindet man sich quasi am Ende der Nahrungskette. Die überwiegende Mehrheit der Schweizer Medienhäuser behandelt die Freelancer aber gut – und bezahlt anständige Honorare. Doch in einem erodierenden Markt ist man auch auf Aufträge an der Schnittstelle zur PR und zum Marketing angewiesen. Dort sind die Saläre gut, aber die Gepflogenheiten (gerade bei internationalen Konzernen) ruppig. Als ich in eine vertragstechnisch heikle Situation kam, war es für mich eminent wichtig, auf die Dienste der Rechtshilfe von impressum zählen zu können. Alleine steht man im Regen – und sieht sich auf einem fremden Parkett der Gegenpartei hilflos ausgeliefert. impressum aber Schritt beherzt zur Tat, vertrat mich mit juristisch wasserdichten Argumenten und war entscheidend dafür verantwortlich, dass ich meine Rechte erhielt. Ich wünsche niemandem, dass er in eine ähnliche Situation gerät – und ich hoffe, dass mir solche Erlebnisse künftig erspart bleiben. Dank den Kollegen von impressum aber weiss ich genau, dass ich immer den bestmöglichen Support erhalte."

Urs P. Gasche, 73, Kanton Bern
"Seit Jahrzehnten bin ich Mitglied von impressum und benötigte nie Rechtsschutz. Ich bin der Ansicht, dass freie Journalistinnen und Journalisten das UWG, die Rechte des Persönlichkeitsschutzes und vor allem auch die Gerichtspraxis bei Gegendarstellungen kennen und einfache Forderungen und Klagen selber erledigen können. Jetzt aber hat ein Arzt unsere «Schweizerische Stiftung zur Förderung unabhängiger Information», welche die Online-Zeitung Infosperber herausgibt, wegen Ehrverletzung eingeklagt. Er verlangt Schadenersatz in Höhe von 120’000 Franken sowie Genugtuung von 15’000 Franken. Ein erstes Verfahren im Hinblick auf eine provisorische Verfügung hatte ich selber mit Erfolg abgewehrt. Doch strengt der Arzt einen ordentlichen Prozess an. Deshalb war unsere Stiftung dankbar für den von impressum unkompliziert und speditiv gewährten Rechtsschutz. Ich bin zuversichtlich, dass Infosperber diesen Prozess auch dank des Rechtsschutzes gewinnen wird."

Karin Meier, freie Journalistin, Köniz
«Bei einer Recherche zu einem Beitrag bin ich auf den Newsletter eines Unternehmers gestossen, in dem ein Beitrag von mir in voller Länge und ohne Angabe meines Namens publiziert wurde. Der Rechtsbeistand von impressum hat mich zum korrekten Vorgehen beraten, sodass ich zum Schluss vom Unternehmer ein Honorar erhielt. In Zeiten der Gratismentalität im Internet sind Urheberrechtsverletzungen keine Seltenheit. Ohne juristische Kenntnisse ist es für Einzelpersonen schwierig, ihre Rechte zu wahren. Der Verband mit seinem Rechtsbeistand ist deshalb eine wichtige Stütze für Journalistinnen und Journalisten.»

P. K. Journalist, Bern
Während meiner Arbeit bei einer Wochenzeitung hatte ich Kolumnen verfasst, die nach meinem Weggang als Buch veröffentlicht werden sollten. Ich fragte dazu zunächst den Zeitungsverlag an, bei dem sie erschienen waren. Der Geschäftsleiter stellte mir eine entsprechende Offerte in Aussicht. Trotz mehrmaligen Nachfragen wurde diese nie erstellt. Inzwischen interessierte sich ein anderer Verlag, mit dem ich wegen eines weiteren Projekts Kontakt hatte, für die Texte. Ich informierte den ehemaligen Arbeitgeber darüber und auch über die Möglichkeit, dass er allenfalls vergünstigte Subskriptionsexemplare beziehen könne. Man werde eine Lösung finden, falls ich das Buch bei einem anderen Verlag publiziere, stellte er in Aussicht.

Zwei Monate nach dem zunächst vereinbarten Termin nahm ich noch einmal Kontakt auf, um die Sache zu klären. Der zweite Verlag war bereit, das Buch rasch herauszugeben. Er wollte es ins Frühlingsprogramm aufnehmen. Nun wollte der Geschäftsleiter mir auf einmal verbieten, die Texte bei diesem Verlag herauszugeben. Er stellte in Aussicht, sie selber zu publizieren, legte sich aber weder auf einen Erscheinungstermin fest noch auf die Höhe der Entschädigung. Als ich diesen unklaren Handel ablehnte und wenigstens rasch einen verbindlichen Zeitplan forderte, schaltete er seinen Anwalt ein. Ich wandte mich meinerseits an den Rechtsdienst von impressum. Hier fand ich rasche und kompetente Unterstützung. Ich war froh zu wissen, dass das Urheberrecht zu meinen Gunsten sprach. Michel Burkard übernahm die nötigen Schritte gegenüber der Gegenpartei. Diese verzichtete schliesslich auf die Ansprüche, so dass die Kolumnen nun in Buchform erscheinen können.

Journalistin, impressum-Mitglied
impressum hat mich dabei unterstützt, einen Entscheid von einer Pensionskasse zu erhalten. Zuvor hatte ich trotz wiederholten Nachfragen meinerseits drei Jahre auf einen Entscheid gewartet. Erst die schriftliche Aufforderung von impressum, mir einen Entscheid zukommen zu lassen, hat die Pensionskasse dazu veranlasst, sich meines Falles anzunehmen. Mit der Unterstützung von Livia Lehner von impressum konnte schlussendlich eine für mich erfreuliche Lösung gefunden werden. Dafür bin ich Frau Lehner und impressum sehr dankbar. Obwohl Sozialversicherungsrecht nicht in das Fachgebiet von impressum fällt, habe ich bei impressum die Unterstützung erhalten, die ich benötigt habe. 

 

Agenda

Déposez votre dossier de candidature entre le 1er février et le 31 mars 2024.

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Freitag, 22. März 2024, 10:30 bis ca 17:00 Uhr,

Domaine Notre-Dame de la Route - Ch. des Eaux-Vives 17, 1752 Villars-sur-Glâne

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Maison du Dessin de Presse, rue Louis-de-Savoie 39, à Morges
Du 15 mars au 20 mai 2024

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Mercredi 27.03.24, 12h15 - 14h, table ronde organisée par le CFJM et

le Club suisse de la presse,

CFJM, Florimont 1, 1006 Lausanne

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