Kollektivvertrag Radio / TV

Kollektivvertrag Radio / TV

impressum, zusammen mit syndicom und dem SSM für die Arbeitnehmenden und der Verband Schweizer Privatradios VSP sowie der Verband der privaten TV-Sender Telesuisse für die Arbeitgeber haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der die minimalen Arbeitsbedingungen in dieser Branche verbindlich regelt. Er gilt ab dem 1. Januar 2023.

Den Vertragstext finden Sie in diesem Dokument!

Wichtig zu wissen:

  • Dieser GAV gilt für Privatfernseher der ganzen Schweiz, die Mitglied von Telesuisse sind, sowie für Radios der Deutschschweiz und des Tessins, die Mitglied des VSP sind (s. unten). Für Radios der Suisse Romande gilt der Gesamtarbeitsvertrag CCT RRR zwi-schen impressum und Radios Régionales Romands RRR – siehe HIER.
  • Aus rechtlichen Gründen können aus einem Kollektivvertrag nur für Mitglieder durchsetzbare Rechte entstehen! Damit impressum für Sie Rechte aus dem Vertrag durchsetzen kann, müssen Sie impressum - Mitglied sein, und Ihr Arbeitgeber muss Mitglied des Verbands Schweizer Privatradios (VSP) oder von Telesuisse sein.

impressum 
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