impressum bedauert Verlagerung Radiostudio nach Zürich

Der Verwaltungsrat SRG SSR hat die Verlagerung eines Teils der Radioredaktionen SRF von Bern nach Zürich beschlossen. impressum begrüsst die Absicht des Verwaltungsrats SRG SSR, keine journalistischen Arbeitsplätze abzubauen. Hingegen befürchtet impressum, dass durch die Zusammenlegung von Radio und Fernsehen in Zürich die journalistische Vielfalt in der Schweiz weiter ausgedünnt wird.

Arbeitsplätze erhalten
impressum begrüsst die Absicht des Verwaltungsrats SRG SSR (VR SRG), „lieber im Immobiliensektor als im journalistischen Bereich“ zu sparen. impressum wird den VR SRG beim Wort nehmen und prüfen, ob dieser seine Zusicherung, keine journalistischen Arbeitsplätze abbauen zu wollen, einhält.

Journalistische Qualität nimmt ab
Die Zusammenlegung des Berner Radiostudios SRF mit der Fernsehredaktion in Zürich beendet die während Jahren gepflegte innerbetriebliche Konkurrenz. Die innerbetriebliche Konkurrenz zwischen dem Radiostudio in Bern einerseits und dem Fernsehstudio in Zürich andererseits galt bislang als einer der Treiber für einen fruchtbaren innerbetrieblichen Wettbewerb und damit für journalistische Brillanz. Aus der Sicht von impressum ist es nicht nachvollziehbar, dass dieses bewährte Qualitätskonzept wegen eines nicht schlüssig nachgewiesenen Spareffekts von 5 Millionen Franken einer merkantilen Konvergenzlogik geopfert werden soll.

Vernichtung von politischem Kapital
Die No-Billag-Abstimmung hat gezeigt, dass das Argument eines föderalistischen und regional verankerten Medienangebots der SRG SSR sowohl in der Politik als auch in der Bevölkerung viel Zustimmung geniesst. Die Protestaktion vom 30. August 2018 auf dem Bundesplatz für den Erhalt des Radiostudios SRF in Bern und die mediale Vielfalt hat überdies gezeigt, dass die Frage der regionalen Verankerung von Radio SRF zahlreiche Politikerinnen und Politiker ungeachtet ihrer jeweiligen politischen Couleur zu mobilisieren vermag. Angesichts kommender medienpolitischer Herausforderungen, wie beispielsweise das Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM), erachtet es impressum als höchst unklug, dass der Verwaltungsrat der SRG SSR ohne Not politisches Geschirr zerschlägt.

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