Informationen zur Nothilfe von Suisseculture Sociale

Dringende Information an Pressefotografinnen, –fotografen sowie Journalistinnen und Journalisten, die sich schwerpunktmässig der Kulturberichterstattung widmen.

Im Rahmen der parlamentarischen Debatte um neue Covid-Entschädigungen werden derzeit auch Anpassungen bei der Covid-19 Kulturverordnung diskutiert, darunter eine Erhöhung der Einkommens- und Vermögensfreibeträge bei der Nothilfe. Diese Änderungen werden allerdings erst nach Weihnachten definitiv verabschiedet, während die Einreichefrist für Gesuche bei Suisseculture Sociale für die Periode Oktober bis Dezember am 20. Dezember abläuft.

Wenn Sie also nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf Nothilfe haben (z. B. weil Ihr Vermögen knapp über der Freigrenze liegt), bitten wir Sie, noch vor dem 20. Dezember ein Gesuch bei Suisseculture Sociale einzureichen, damit dieses gegebenenfalls noch für den Zeitraum Oktober bis Dezember berücksichtigt werden kann.

Die Gesuche können unter http://nothilfe.suisseculturesociale.ch eingereicht werden.

Newsletter