Neues Nachrichtendienstgesetz: Journalistinnen und Journalisten sorgen sich um den Quellenschutz

Die durch den Verband impressum und die Gewerkschaften SSM und syndicom organisierten Journalistinnen und Journalisten sprechen sich gemeinsam gegen das neue Nachrichtendienstgesetz aus, weil dieses den Quellenschutz gefährdet. Die drei Organisationen fordern das Parlament auf, das Gesetz mit besonderem Augenmerk auf einen ausdrücklichen und verstärkten Quellenschutz zu überarbeiten.

Der Quellenschutz ermöglicht es den Journalistinnen und Journalisten, unveröffentlichte Tatsachen von allgemeinem Interesse an die Öffentlichkeit zu bringen, was ohne diesen Schutzmechanismus toter Buchstabe bliebe. Dieser in der Verfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebene Mechanismus ist aber in Gefahr.

Die Journalistinnen und Journalisten befürchten, dass durch dieses Gesetz die Medien, welche sogar vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als „Wachhunde der Demokratie“ bezeichnet werden, ihre Aufgabe nicht mehr wahrnehmen können. Denn Informanten und Whistleblower zählen auf absolute Vertraulichkeit bei Kontakten mit Journalisten.

Die in den Artikeln 16 Abs. 3, 28 Abs. 2 und 58 Abs. 3 des Gesetzes enthaltenen Ausnahmen zu Gunsten von Personen, die einem Berufsgeheimnis unterstehen – darunter Journalisten – sind begrüssenswert, aber sie reichen nicht aus, um potentiellen Whistleblowern Anonymität zuzusichern und damit ihr Vertrauen zu gewinnen. Die drei Journalistenorganisationen verlangen deshalb, dass ein neuer Gesetzesentwurf ausdrückliche Garantien enthält, welche sicherstellen, dass der Quellenschutz, welcher bereits durch das Strafrecht beschränkt wird, nicht dadurch untergraben wird, dass Behörden auf die private Kommunikation der Journalistinnen und Journalisten und deren Kontaktpersonen Zugriff haben.

Üblicherweise in politischen Fragen neutral, nimmt impressum hier ausnahmsweise zu einer Abstimmungsvorlage Stellung. Weitere Informationen zum Thema finden sich im Bericht zur Medienfreiheit, abrufbar unter www.impressum.ch (http://www.impressum.ch/fr/content/details/detail/News/liberte-de-presse-rapport-2015-2016-en-suisse-le-climat-nest-pas-propice-a-une-liberte-d/).

Als Gewerkschaft hat sich syndicom seit Beginn der Parlamentarischen Debatten gegen den Entwurf des Gesetzes über den Nachrichtendienst positioniert. Die Gewerkschaft hat sich an der Unterschriftensammlung beteiligt und ist Teil des Referendumskomitees. Weitere Informationen sind unter www.syndicom.ch im entsprechenden Dossier zu finden (http://www.syndicom.ch/de/newsaktivitaeten/dossiers/nachrichtendienstgesetz-ndg.html).

Das Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM wehrt sich seit jeher gegen jede Verwässerung des Redaktionsgeheimnisses, des Quellenschutzes und damit der Medienfreiheit. Ein Gesetz, welches diese Grundrechte aushöhlt, hat in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen (vgl. zum Thema das SSM-Dossier unter www.ssm-site.ch/medien/dossiers/).

Weil das neue Nachrichtendienstgesetz den Investigativjournalismus gefährdet, unterstützen die drei Organisationen das Referendum und erwarten vom Gesetzgeber einen neuen Gesetzesentwurf, welcher den Quellenschutz mit juristischen, praktischen und technischen Mitteln schützt und eine Umgehung verhindert.

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