PKJ, Profond, Freelance: Auf der Suche nach einer Pensionskasse für Freie

2017 glaubte man, mit Profond eine gute Vorsorgelösung für freischaffende Journalistinnen und Journalisten gefunden zu haben. Leider wurden die damaligen Erwartungen enttäuscht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vertrag mit der Pensionskasse Profond läuft Ende 2023 definitiv aus.
  • Versicherten wird empfohlen, möglichst rasch zur Pensionskasse Freelance zu wechseln.
  • Versicherte mit Beratungsbedarf können sich an Ruedi Buser wenden. Insbesondere Versicherte, für welche eine Frühpensionierung in Frage kommt, sollten durch impressum-den Mitgliedern kostenlos bereitgestelltes Beratungsangebot möglichst rasch nutzen.
  • Am 22. September 2023 findet von 10 - 12 Uhr ein Informationsanlass statt, zu welchem alle betroffenen impressum-Mitglieder herzlich eingeladen sind. Die Veranstaltung wird hybrid in Bern durchgeführt. Ort und Zoom-Link werden noch bekannt gegeben.

 

Vorgeschichte  

Bis im Jahr 2017 verfügt impressum mit der Pensionskasse für Journalisten PKJ über ein eigenes Vorsorgewerk für freischaffende Journalistinnen und Journalisten. Ende 2017 wird die PKJ mit einem Anschlussvertrag an die Versicherungsgesellschaft Profond übertragen.

Im Verlaufe des Jahres 2020 beginnt Profond, gewisse unselbständig Erwerbende auszuschliessen. Weil impressum der Auffassung ist, dass Profond dadurch den Anschlussvertrag verletzt, gelangt impressum im Juli 2020 an das Versicherungsgericht des Kantons Zürich.

Im September 2020 wird Profond durch eine vorsorgliche Massnahme des Gerichts dazu verpflichtet, alle laufenden Versicherungsverhältnisse, die bereits am 1.1.2018 bestanden hatten, bis zum Ende des Gerichtsverfahrens weiterzuführen.

Am 12. August 2022 weist das Zürcher Sozialversicherungsgericht die Klage von impressum gegen die Pensionskasse Profond ab. Die Vorgeschichte dieser Auseinandersetzung wird von impressum kommuniziert, siehe u.a.: https://www.impressum.ch/details/profond-versichert-wieder-alle-freien-journalistinnen

 

Konflikt mit Profond

Sofort nach Ausbruch des Konflikts setzt der Zentralvorstand von impressum eine Arbeitsgruppe ein, um den Schaden insbesondere für die betroffenen Mitglieder zu minimieren. Die Arbeitstruppe wird vom Zentralvorstandsmitglied Michael Hug geleitet. Nach der Abweisung der Klage durch das Gericht besteht die vordringlichste Aufgabe der Arbeitsgruppe darin, weiteren Schaden von den Mitgliedern abzuwenden. Zu diesem Zweck schliesst impressum im September 2022 mit Profond einen Vergleich ab. Darin verpflichtet sich Profond, den aktuellen Versichertenbestand bis längstens am 31. Dezember 2023 weiterzuführen. Damit wird sichergestellt, dass Profond die Vorsorgeverhältnisse mit aktuell bei dieser Pensionskasse versicherten impressum-Mitgliedern nicht vorzeitig und einseitig auflösen kann. impressum stimmt diesem Vergleich zu, weil Profond selbst bei einem erfolgreichen Weiterzug des Urteils die Möglichkeit hätte, den Vertrag per Ende 2024 ordentlich zu kündigen. Zudem wäre es im Falle eines Weiterzug des Urteils ungewiss, ob erneut vorsorgliche Massnahmen zugunsten der Versicherten erwirkt werden könnten.

Parallel zu den juristischen Fragen hat die Arbeitsgruppe zahlreiche Fragen von betroffenen Mitgliedern zu beantworten. Um den ratsuchenden Mitgliedern einen Zugang zum benötigten vorsorgerechtlichen Fachwissen zu verschaffen, mandatiert impressum den früheren Geschäftsführer der PKJ, Ruedi Buser (siehe unten, Beratungsangebot). Der Konflikt mit Profond verursacht impressum Kosten von insgesamt CHF 20’015.50, wobei der Stiftungsrat der PKJ (in Liquidation) grosszügigerweise einen Betrag von CHF 2'862.00 an die Anwaltskosten beisteuert.

 

PK Freelance als Alternative

Als weitere Massnahme beauftragt die Arbeitsgruppe einen Versicherungsmakler, um nach Alternativen zur Profond zu suchen. Diese Suche gestaltet sich aus verschiedenen Gründen schwierig und verläuft ergebnislos (vergleiche die beispielhaft wiedergegebene Antwort einer Pensionskasse weiter unten). Daher sucht die Arbeitsgruppe den Kontakt mit der Pensionskasse Freelance, welche im Zuge des Konflikts schon zahlreiche ehemals bei Profond versicherte impressum-Mitglieder aufgenommen hat. Die Pensionskasse Freelance ist weiterhin bereit, impressum-Mitglieder, die aktuell noch bei Profond versichert sind, auf individueller Basis aufzunehmen. Die Bedingungen für einen individuellen Beitritt zur PK Freelance sind für Mitglieder von impressum allerdings nicht vorteilhafter als für andere freischaffende Journalistinnen und Journalisten. Seit dem 1. Januar 2021 gilt bei der PK Freelance ein Umwandlungssatz von 5,2 % im Alter von 65 Jahren. Eine Pensionierung ist zwischen 58 und 70 Jahren möglich. Wer sich vor oder nach dem 65. Altersjahr pensionieren lassen will, findet die jeweiligen Umwandlungssätze hier:

https://www.pkfreelance.ch/admin/data/files/asset/file/76/reg_vorsorge_freelance_anhang10_d.pdf?lm=1666683174.

Der Vorteil gegenüber anderen Pensionskassen ist, dass die PK Freelance Löhne und Honorare vom ersten verdienten Franken an ohne Koordinationsabzug versichert. Dieser Umstand ist besonders für freischaffende Journalistinnen und Journalisten mit wechselhaften Einkünften von Bedeutung. Rolf Müller von der Geschäftsstelle der PK Freelance steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung: Tel.: 031 398 63 05; Mail: info(at)pkfreelance(dot)ch, Website: https://www.pkfreelance.ch/. Das Formular für die Anmeldung zur PK Freelance finden Sie hier:

https://www.pkfreelance.ch/admin/data/files/asset/file/13/anmeldeformulare.pdf?lm=1554285611

 

Beratungsangebot

Beim Vergleich verschiedener Vorsorgeangebote können sich im Einzelfall Fragen stellen. Um diese zu beantworten, konnte impressum wie oben erwähnt den langjährigen Geschäftsführer der PKJ, Herrn Ruedi Buser, als Berater auf Mandatsbasis gewinnen. Mitglieder von impressum können sich bei individuellen Fragen zu ihrer Vorsorgesituation kostenfrei und direkt mit Ruedi Buser in Verbindung setzen. Wir empfehlen insbesondere Personen, für welche eine Frühpensionierung in Frage kommt, von diesem Beratungsangebot Gebrauch zu machen. Kontakt Ruedi Buser: buser.rudolf(at)bluewin(dot)ch oder Tel.: 079 820 46 16.

Zudem findet am 22. September 2023 von 10 - 12 Uhr ein Informationsanlass statt, zu welchem alle betroffenen impressum-Mitglieder herzlich eingeladen sind. Die Veranstaltung wird hybrid in Bern durchgeführt. Ort und Zoom-Link werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. 

 

Neue Anschlusslösung kann nicht gefunden werden

Wie weiter oben geschildert wurde, hat impressum nach einer neuen Anschlusslösung für seine freien Mitglieder gesucht. Es zeigte sich jedoch, dass keine Pensionskasse in der Lage war, die Mitglieder von impressum aufzunehmen. Ein wichtiger Grund ist, dass die Pensionskassen nicht auf die berufliche Situation von Freien mit mehreren und wechselnden Anstellungsverhältnissen und monatlich unterschiedlichen Löhnen eingestellt sind. Das liegt hauptsächlich daran, dass die Kassen unter dem Druck, Verwaltungskosten zu sparen und den Mitgliedern sowie den angeschlossenen Arbeitgebern die Online-Verwaltung anzubieten, sehr weitgehend automatisierte Verwaltungssysteme eingeführt haben. Keine Kasse ist aber bereit, ihre Software auf die Bedürfnisse von freien Journalist:innen anzupassen. Als Beispiel sei hier die Antwort einer PK wiedergegeben, ohne dass wir ihren Namen nennen wollen. Die Antworten vieler anderer Kassen waren inhaltlich deckungsgleich:

«Gemäss Ihren Ausführungen zur Ausgangslage arbeiten Ihre Mitglieder zum Teil für mehrere Arbeitgeber. Die Versicherung von Löhnen von mehreren Arbeitgebern schliesst das Vorsorgereglement der Sammelstiftung jedoch aus, so dass wir diese Bedingung nicht erfüllen können. Diese Einschränkung verhindert das Anbieten einer Berufsverbandslösung.

Weiter müsste für die wechselnden Einkommenssituationen eine Lösung mit einem Durchschnittslohn oder einer rückwirkenden Lohnfestlegung erarbeitet werden. Auf monatlich ändernde Löhne ist unser Verwaltungssystem nicht ausgerichtet. Ausserdem sind laufend ändernde Löhne bei der Festlegung von Leistungen, Einkäufen und möglichen WEF-Vorbezügen ebenfalls schwierig umzusetzen.

Zusammenfassend können wir Ihrem Verband und seinen Mitgliedern im Moment keine neue Berufsverbandslösung anbieten, danken Ihnen aber für Ihre Kontaktaufnahme.»

Die gute Nachricht ist, dass die PK Freelance bereit ist, die freien Mitglieder von impressum aufzunehmen. Dies aber nicht als kollektiven Anschluss. Die Lösung setzt voraus, dass jedes freie impressum - Mitglied selbständig die Aufnahme bei der PK Freelance beantragt.