Wie impressum gestern gemeldet hatte, verlas das Polizeigericht von Neuenburg heute das Urteil über den Journalisten Frédéric Nejad. Es sprach ihn von allen Anklagepunkten frei. Die Gerichtspräsidentin erwog, dass die Anweisung des Strafgerichts von Verrières an die Adresse der Medien, gewisse Angaben zu Opfern nicht zu veröffentlichen, gegen das öffentliche Interesse verstossen habe. Ausserdem habe es einer rechtlichen Grundlage entbehrt, und es sei nicht verhältnismässig gewesen. Der Journalist hat also korrekt gehandelt, indem er gewisse dieser Angaben entgegen der Anweisung des Strafgerichts veröffentlicht hatte. Die Öffentlichkeit konnte nur so adäquat über den Entscheid des Gerichts informiert werden.
Mit diesem Entscheid hat das Gericht die Pressefreiheit als Grundrecht in der Schweiz bestätigt, das nur unter den strengen Bedingungen eingeschränkt werden darf, die sich aus der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention ergeben.
Die Richterin hat ebenfalls die Qualität der journalistischen Arbeit von Frédéric Nejad gewürdigt. Er habe es ganz im Sinne des Journalistenkodex, also der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“, vermieden, Elemente zu veröffentlichen, die gewisse Personen in ihren Persönlichkeitsrechten hätten gefährden können. Neben impressum mit Dr. Fatimata Niang war auch der Schweizer Presserat durch den Präsidenten Dominique von Burg und die Geschäftsführerin Dr. Ursina Wey während des Prozesses im Publikum vertreten.
impressum gratuliert seinem Mitglied Frédéric Nejad zu seinem Durchhaltevermögen und seinem Erfolg in dieser Angelegenheit.