Weko: zahnloser Tiger im Mediendschungel

impressum sieht sich durch das ergebnislose Ergebnis der vertieften Weko-Prüfungen in den Fällen AZ Medien/NZZ und Tamedia/Goldbach in seiner Kritik an den zu hohen Hürden für die Weko im Bereich des Medienmarkts bestätigt. Soll die Weko im Medienmarkt überhaupt noch eine Rolle spielen, müssen die Hürden gesenkt werden.

Die Wettbewerbskommission (Weko) erhebt weder im Fall des Zusammenschlusses von AZ Medien und NZZ noch im Fall der Übernahme von Goldbach durch Tamedia Einwände. Die Weko begründet ihre permissive Haltung in beiden Fällen mit den „hohen Hürden“, die vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung für eine Weko-Intervention angesetzt worden sind.

Zu hohe Hürden
impressum hat bereits in mehreren Fällen die Zahnlosigkeit der Weko im Falle von Medienzusammenschlüssen kritisiert, so letztmals im Falle der Fusion sda/keystone. impressum kritisiert insbesondere, dass Gesetzgebung und Rechtsprechung die Eingriffsmöglichkeiten der Weko auch im Bereich des Medienmarkts auf „rein wettbewerbliche Aspekte“ verkürzt haben. Diese restriktive Interpretation des Kartellgesetzes (KG) unterläuft den Zweckartikel dieses Gesetzes und Artikel 96 der Bundesverfassung (BV), welche auch sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen verhindern wollen.

Gesetz des Dschungels
Indem Gesetzgebung und Rechtsprechung es der Weko entgegen dem Wortlaut von Artikel 96 BV und Artikel 1 KG verbieten, medienpolitische Aspekte wie beispielsweise die Medienvielfalt zu prüfen, machen sie die Weko zu einem zahnlosen Tiger im Medienmarkt. Der Medienmarkt wird dadurch zu einem wettbewerbsrechtlich unregulierten und unkontrollierten Dschungel, in dem das Recht des Stärkeren und Grösseren herrscht, der den Kleineren frisst. Diese aktuell zu beobachtende Medienkonzentration führt indes zu einer sozial schädlichen Verarmung der Medien- und Informationsvielfalt. Aus diesem Grund fordert impressum den Gesetzgeber auf, das Recht so anzupassen, dass die Weko im Medienmarkt auch sozial schädliche Auswirkungen von Wettbewerbsbeschränkungen verhindern kann.

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