Im Parlament: Revision des Urheberrechts - Das Recht auf faire Vergütung für JournalistInnen

Die SP-Nationalrätin Laurence Fehlmann-Rielle hat in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates eine Bestimmung vorgelegt, die ein "Recht auf eine angemessene Vergütung für Journalistinnen und Journalisten von grossen Internet-Playern wie Google, Facebook usw." vorsieht. Obwohl der Vorschlag bisher nur wenige Stimmen erhalten hat, wurde er als Minderheitenvorschlag zur Debatte im Nationalrat gestellt.

Die Bestimmung hat die Hürde des Nationalrates nicht genommen, wird aber Anfang des Jahres von der Kommission des Ständerates behandelt. Gute Nachricht: Die im Gesetzentwurf zum Lichtbildschutz enthaltene Bestimmung hat die Beratungsphase in der Kommission sowie im Nationalrat überstanden

Der Nationalrat hat in der Winterssession den Entwurf des revidierten Urheberrechtsgesetzes behandelt. In diesem Zusammenhang wurde der Minderheitenvorschlag des Rechtsausschusses zum Recht auf eine angemessene Vergütung für Journalistinnen und Journalisten gegenüber grossen Internetakteuren wie Google behandelt. Gemeinsam mit syndicom und dem SSM macht sich impressum stark für dieses neue Recht. Es kann als Kompensation für Journalistinnen und Journalisten betrachtet werden, die durch die aktuelle Medienkrise eine sehr schwierige Zeit durchmachen. Vor allem freie Journalistinnen und Journalisten befinden sich in einer sehr prekären Situation, da insbesondere in der Deutschschweiz eine globale Übertragung von Urheberrechten durch Verlage praktiziert wird, die ihnen die Einnahmen entziehen. Die Krise fordert weiterhin ihren Tribut, die Instabilität des Berufsstandes ist offensichtlich, Journalistinnen und Journalisten stehen unter enormem Druck. In der Zwischenzeit machen Internet-Giganten mit Artikeln - Arbeit von Journalistinnen und Journalisten - Gewinne im Milliardenbereich. Es ist daher absolut gerechtfertigt, dass dieselben Giganten finanziell zum Journalismus beitragen. In diesem Sinne muss dieser Vorschlag vom Parlament behandelt werden, und wir hoffen, dass sich das Parlament für diese Situation und das berechtigte Bedürfnis der Journalisten empfänglich zeigt.

Während der Lichtbildschutz vom Nationalrat angenommen wurde, ist dies nicht der Fall beim Recht auf eine angemessene Vergütung der Journalistinnen und Journalisten. Aber auch hier liegt der Ball jetzt beim Ständerat, dessen Kommission sich im Januar und Februar mit der Revision des Urheberrechts befassen wird.

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