Aktueller Stand der Kampagne "Medien-GAV jetzt!"

Die JournalistInnen in der Deutschschweiz und im Tessin arbeiten nach wie vor ohne einen Gesamtarbeitsvertrag. impressum und syndicom bereiten sich gemeinsam mit ihren Mitgliedern auf die Verhandlungen vor.

Juli 2016 – und die JournalistInnen in der Deutschschweiz und im Tessin arbeiten nach wie vor ohne einen Gesamtarbeitsvertrag. Im September 2015 nahmen die Mitglieder des Verbands Schweizer Medien auf Druck von impressum einstimmig an, dass eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines Vertragsentwurfes für einen GAV beauftragt werde. Der VSM ist in der Ausarbeitung dieses Entwurfes jedoch stark verspätet.

Um sich gut auf die kommende Mitgliederversammlung des VSM am 22. September und die GAV-Verhandlungen vorzubereiten, erarbeiten auch impressum und syndicom konkrete Vorstellungen eines neuen Medien-GAV. Gemeinsam haben sie Ende Februar die Kampagne „Medien-GAV jetzt!“ gestartet und auf der Kampagnenwebsite www.mediengav.ch viele interessante Informationen rund um Gesamtarbeitsverträge in der Medienbranche gesammelt. Journalistinnen und Journalisten erfahren, wie bedeutsam ein Gesamtarbeitsvertrag für die Ausübung ihrer Arbeit sein kann und werden dadurch sensibilisiert und mobilisiert. Junge JournalistInnen kennen das Arbeiten mit einem GAV nicht, ältere JournalistInnen haben verblasste Erinnerungen daran sowie mittlerweile möglicherweise resigniert.

Ein zentrales Element der Kampagne ist die GAV-Umfrage. In ihr können sich die Teilnehmenden zu ihren Schwerpunkten und ihren bevorzugten Regelungen äussern und damit die Prioritäten vorgeben, die  impressum und syndicom in den Verhandlungen mit dem Verband Schweizer Medien setzen werden. Mitreden ist also nach wie vor wichtig! Bereits wurden erste Umfrageresultate ausgewertet und eine Zwischenbilanz gezogen.

Um eine konkretere Vorstellung davon zu haben, welche Arbeitsbedingungen im alten GAV bis ins Jahr 2004 geregelt waren, welche in der bestehenden Westschweizer CCT (Convention Collective de Travail) gelten und welche Grundlagen das Gesetz vorgibt, haben impressum und syndicom die Bestimmungen verglichen. Die Gegenüberstellung u.a. in Bezug auf Mindestlöhne und Mindesthonorare, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall, Sozialpläne, Arbeitszeiten sowie Mutter- und Vaterschaftsurlaub finden Sie hier.

impressum wird Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

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