Schlichtungsverfahren Sozialplan «Le Matin»: Schiedsspruch geht in die richtige Richtung!

Das Schiedsgericht hat über den Sozialplan für die 41 entlassenen Mitarbeitenden von «Le Matin» entschieden. Die Erleichterung ist gross: Die Forderungen der «41 du Matin» werden endlich anerkannt und sie erhalten angemessenere Entschädigungen!

Die vom Schiedsgericht beschlossenen Entschädigungen liegen im Durchschnitt deutlich über den Zahlungen, die Tamedia vorgeschlagen hatte. Damit gibt es dem Zürcher Verlagshaus zu verstehen, dass sein Sozialplan tatsächlich ungenügend und nicht branchenüblich war.

Zusammengefasst enthält der Sozialplan folgende Elemente:

  • Die Entlassenen erhalten eine Entschädigung von 3 bis 12 Monatslöhnen. Insgesamt ist die Bandbreite der Entschädigungen mehr als doppelt so gross wie im Vorschlag von Tamedia.
  • Die entlassenen Personen, die eine Beschäftigung verweigerten («Änderungskündigung»), werden vom Sozialplan erfasst.
  • Die gesamten Verfahrenskosten werden Tamedia auferlegt. Mit diesem Entscheid bestätigt das Schiedsgericht, dass die Entlassenen von «Le Matin» zu Recht gekämpft haben.

Die Gewerkschaft, der Berufsverband und die 41 entlassenen Angestellten von «Le Matin» sind zufrieden mit dem Ergebnis des Schlichtungsverfahrens. Dieses stellt in der Schweiz einen echten sozialen Fortschritt dar.

Zu bedauern sind insbesondere folgende Punkte, die zweifelsohne mit den besonderen Umständen des Falles zusammenhängen:

  • Das Schiedsgericht hat im Sozialplan nur dem Dienstalter und nicht dem Alter der Betroffenen Rechnung getragen. Damit ging vergessen, dass es ab einem gewissen Alter besonders schwierig wird, eine neue Stelle zu finden.
  • Den entlassenen Mitarbeitenden mit Familie wird zwar ein zusätzlicher Monatslohn gewährt; dies gilt aber nur für Angestellte mit Kindern bis 7 Jahre.

Über die im Obligationenrecht und im Gesamtarbeitsvertrag vorgesehenen Pflichten – welche Tamedia bis heute völlig ignoriert – hinaus wird mit dem Sozialplan ein Grundsatz der sozialen Verantwortung konkretisiert: Das Unternehmen hat zwar ein Recht, Leute zu entlassen. Wenn es aber Gewinne erzielt, muss es Verantwortung übernehmen. Tamedia wurde als Unternehmen anerkannt, das über ausreichende Mittel verfügt und genügend hohe Gewinne erzielt, um einen angemessenen Sozialplan anzubieten.

Dieser Entscheid ist auch eine gute Nachricht für alle Medienschaffenden in der Schweiz. Die Redaktionen müssen Verhandlungspartner der Sozialpartnerschaft sein, die angehört und respektiert werden. Wie im Kampf für die 41 entlassenen Angestellten von «Le Matin» sind die Gewerkschaft und der Berufsverband da, um sich an der Seite der Arbeitnehmenden der Medienbranche dafür einzusetzen.

impressum 
Zentralsekretariat
Hans-Fries 2
Postfach
1701 Freiburg
info(at)impressum(dot)ch
+41 26 347 15 00


Agenda

23 und 24 Mai 2026 - Gurzelen - Biel. Das Festival ist ein grosser Spielplatz, wo die breite Öffentlichkeit, Medien, Verbände, Politik, Zivilgesellschaft und Expert·innen sich treffen, ihre Arbeiten präsentieren und austauschen können. Alles zu freiem Eintritt!

Weiterlesen

Vom 9. bis 31. Mai 2026 präsentieren die Schweizer Fotojournalisten des Vereins Impressum eine Ausstellung auf den Tribünen des Gurzelens-Stadions.

Weiterlesen

Beim Presstival vom 23. bis 24. Mai 2026 in der Gurzelen in Biel steht bei impressum der Sport im Mittelpunkt! Ihr Verband setzt sich unermüdlich dafür ein, Journalistinnen und Journalisten für gemeinsame Ziele zusammenzubringen. Und das Ziel bei diesem Presstival ist das Boule-Kugelchen – und jede Menge Spass auf dem Bouleplatz!

Weiterlesen