Bundesgericht spricht berichterstattenden Journalisten in Doppelmord-Affäre "Verrières" frei

Doppelmord von Les Verrières am Bundesgericht:

impressum begrüsst den Freispruch des Journalisten Frédéric Nejad Toulami

impressum ist erfreut über den Entscheid des Bundesgerichts vom 6. Januar 2021. Der „20 minutes“ – Journalist wird darin freigesprochen vom Vorwurf, sich behördlichen Anweisungen widersetzt zu haben. impressum hat sein Mitglied Frédéric Nejad Toulami von Anfang an unterstützt in dieser Angelegenheit und gratuliert ihm zu seinem Durchhaltevermögen.

Nach der Verurteilung des Journalisten durch das Kantonsgericht Neuenburg hat dieser Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Zuvor hatte der Journalist in seinem Bericht die Anwesenheit eines Kindes während des Tötungsdelikts erwähnt, obwohl ihm dies von behördlicher Seite untersagt worden war. Die erstinstanzlichen Richter hatten aber keine ausreichende Rechtsgrundlage gefunden, welche diese Einschränkung der Pressefreiheit gerechtfertigt hätte. Deshalb wurde der Journalist zunächst freigesprochen. Das zweitinstanzliche Kantonsgericht hingegen war der Auffassung, dass sich Nejad Toulami mit seinem Bericht strafbar gemacht habe.

Bei der Abwägung der Interessen entschieden die Bundesrichter, dass Nejad Toulami nicht dafür verurteilt werden kann, dass er eine Information verbreitet hat, die zuvor bereits öffentlich bekannt gewesen war. In einem „Obiter dictum“ erwähnten die Richter allerdings, dass unter Umständen der Schutz der Privatsphäre von Minderjährigen eine Einschränkung der Pressefreiheit rechtfertigen könnte. Diese Einschränkung müsse aber mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar und verhältnismässig sein.

impressum, die grösste Organisation von JournalistInnen der Schweiz, begrüsst es, dass die kantonalen Richter mit ihrem Urteil, durch das der Öffentlichkeit künftig wichtige Informationen vorenthalten worden wären, nicht durchgerungen sind. Auch der Präsident des Schweizer Presserats Dominique von Burg hatte das Verbot an JournalistInnen, über wesentliche Fakten einer Affäre zu berichten, als Widerspruch zur journalistische Berufsethik bezeichnet. impressum bedauert es aber, dass die Bundesrichter diese Praxis aus dem Kanton Neuenburg nicht vehementer verurteilt haben.

 

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