Ein Fall mit Signalwirkung für die Medienfreiheit

Der Industrielle Jorgen Bodum klagte gegen eine Journalistin wegen Hausfriedensbruch im Sinne von Artikel 186 StGB.

ll Die Journalistin Jana Avanzini schrieb 2016 für Zentralplus eine Reportage über die besetzte Villa von Bodum in Luzern. Sie betrat die Villa, um sich ein eigenes Bild vom Zustand des Hauses zu machen.

Im vorliegenden Fall wird die Pressefreiheit in Frage gestellt: Hatte die Journalistin unter diesen Umständen das Recht, das Haus ohne Genehmigung zu betreten, um über ein Thema zu berichten, das von öffentlichem Interesse ist? Hätte sie vor der Türe bleiben müssen und den Bericht verfassen, ohne das Haus von innen gesehen zu haben? Impressum ist der Meinung, dass das öffentliche Interesse an der Berichterstattung klar überwiegt und die Journalistin folglich das Recht hatte, die Villa zu betreten. In diesem Sinne erhielt Herr Bodum auch den Schmähpreis für Informationsverhinderung, den sogenannten „goldenen Bremsklotz 2019“. Mit diesem Schmähpreis zeichnet das Recherche-Netzwerk investigativ.ch seit sechs Jahren die grössten Informationsverhinderer aus. Mehr dazu hier.

Im Juni wird der Fall Avanzini vom Kantonsgericht Luzern entschieden. Der Fall hat eine solche Resonanz und Reichweite für die Pressefreiheit, dass er bis zum Bundesgericht oder sogar zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen könnte. Um die Kosten für die anstehenden Rechtsverfahren zu decken, gibt es nun ein Crowdfunding

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