Nationalratsentscheid zur Medienfreiheit im Bankengesetz begrüsst

impressum begrüsst den Entscheid des Nationalrats, die Strafbestimmung im Bankengesetz bei «Offenbarung eines Geheimnisses» zu revidieren. Die gefährliche Zensurbestimmung muss aufgehoben werden.

In der aktuellen Fassung bedroht das Bundesgesetz (Art. 47 Abs. 1 lit. c) Journalist:innen mit Strafe, wenn sie «ein Geheimnis offenbaren», das aus einer Bank stammt. impressum ist der Auffassung, dass Journalist:innen, die im öffentlichen Interesse handeln, bereits heute durch die Medienfreiheit geschützt sind. Diese ist durch die Bundesverfassung (Art. 17) als auch die EMRK (Artikel 10) garantiert. Die Strafbestimmung im Bankengesetz ist dennoch bedrohlich und abschreckend. Sie führt nur schon zu vorsorglicher Zensur, wie es sich bei der Affäre «Swiss Secrets» gezeigt hat. Das ist für die freie Berichterstattung gefährlich und stellt die demokratische Funktion der Medien infrage.

impressum ist daher der Auffassung, dass der zitierte Absatz im Bankengesetz ersatzlos gestrichen werden soll. Alternativ zur vollständigen Streichung schlägt impressum einen Vorbehalt vor, welcher Journalist:innen, die sich selbst auf die Berufsethik der Journalistinnen und Journalisten verpflichtet haben, vor der Strafandrohung schützt.

impressum begrüsst daher den Entscheid des Nationalrats, welcher zum Ziel hat, das Bankengesetz mit der Medienfreiheit vereinbar zu formulieren

impressum 
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