Revision des Informationsgesetzes geht zu wenig weit

Die Revision des Gesetzes über die Information der Bevölkerung (Informationsgesetz; IG Revision des Informationsgesetzes (IG) des Kantons Bern geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Aus Sicht der Berner Sektion von impressum – die Schweizer JournalistInnen geht die Revision jedoch zu wenig weit.

Mit der Revision des kantonalbernischen Informationsgesetzes (IG) soll die gesetzliche Grundlage für eine indirekte Förderung der Medien im Kanton Bern geschaffen werden. Diese Stossrichtung des Gesetzes wird von der Berner Sektion von impressum – die Schweizer JournalistInnen begrüsst. Aus der Sicht von impressum geht die Revision jedoch in einigen Punkten zu wenig weit.

«Stiftung zur Medienförderung» ist nötig

Die Berner Sektion hat die kritikwürdigen Punkte in ihrer Vernehmlassungsantwort zusammengefasst (siehe Beilage).  Insbesondere fordert impressum nach wie vor die Schaffung einer Stiftung oder eines Fonds (Spezialfinanzierung) zur Förderung der Medien im Kanton Bern. Eine solche Stiftung oder ein solcher Fonds sollte insbesondere die journalistische Tätigkeit von  selbstständigen Medienschaffenden unterstützen, deren Aufträge wegen Sparmassnahmen und konzernweitem Artikel-Austausch dramatisch eingebrochen sind.

 

Beilage:

Agenda

Déposez votre dossier de candidature entre le 1er février et le 31 mars 2024.

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Freitag, 22. März 2024, 10:30 bis ca 17:00 Uhr,

Domaine Notre-Dame de la Route - Ch. des Eaux-Vives 17, 1752 Villars-sur-Glâne

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Maison du Dessin de Presse, rue Louis-de-Savoie 39, à Morges
Du 15 mars au 20 mai 2024

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Mercredi 27.03.24, 12h15 - 14h, table ronde organisée par le CFJM et

le Club suisse de la presse,

CFJM, Florimont 1, 1006 Lausanne

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