Tag der Pressefreiheit

impressum verlangt, dass die Veröffentlichung geheimer Dokumente endlich straffrei wird und fordert die ersatzlose Streichung von Art. 293 des Strafgesetzbuchs!

Die von der Rechtskommission des Ständerates jüngst vorgeschlagene Änderung von Artikel 293 des Strafgesetzbuchs wird das angestrebte Ziel verfehlen. Diese zurzeit diskutierte Variante bedroht nach wie vor Journalistinnen und Journalisten mit Strafe, wenn sie als geheim erklärte Dokumente veröffentlichen. impressum unterstützt daher noch immer die komplette Abschaffung von Art. 293 des Strafgesetzbuchs, so wie es die parlamentarische Initiative von Josef Lang fordert.

Aus Anlass des internationalen Tags der Pressefreiheit vom 3. Mai 2017 erneuert impressum die Forderung, dass Art. 293 des Strafgesetzbuchs StGB abgeschafft wird. Denn sowohl in der gültigen als auch in der im Parlament zur Zeit diskutierten revidierten Fassung behindert der Artikel die Journalistinnen und Journalisten erheblich in ihrer täglichen Arbeit im öffentlichen Interesse.

Seit 2006 fordert die grösste Journalistenorganisation der Schweiz impressum die Abschaffung von Art. 293 StGB. Wer den Inhalt eines amtlich für geheim erklärten Dokuments ganz oder teilweise publiziert, muss gemäss Art. 293 StGB mit einem strafrechtlichen Verfahren und mit einer Busse rechnen. Zwar hat die Rechtskommission des Ständerates, dem Nationalrat folgend, einer Lockerung zugestimmt, die unter Umständen den echten Freispruch von Journalisten erlauben würde, während die heutige Fassung höchstens Strafbefreiung erlaubt.

Die aktuell diskutierte revidierte Variante würde es so Richtern erlauben, einem überwiegenden öffentlichen Interesse an der Publikation besser Rechnung zu tragen. Das ist sicherlich ein Fortschritt. Aber das Problem ist damit nicht gelöst, da die Journalistinnen und Journalisten noch immer bei jeder entsprechenden Publikation einen richterlichen Schuldspruch in Kauf nehmen müssen.

Darum setzt Art. 293 StGB auch in der abgeschwächten Fassung die falschen Anreize. Whistleblower werden sich nach wie vor zu anonymen Plattformen wie Wikileaks hingezogen fühlen, anstatt ihre Informationen Journalistinnen und Journalisten anzuvertrauen. Dem öffentlichen Interesse – auch jenem auf Geheimhaltung – wäre aber besser gedient, wenn heikle Informationen durch professionelle Journalistinnen und Journalisten bearbeitet würden, die ihrer Berufsethik verpflichtet sind.

impressum unterstützt entschieden die unterlegene Minderheit der Rechtskommission des Ständerates, die für die Streichung von Art. 293 StGB eintritt und damit der parlamentarischen Initiative von Josef Lang folgt.

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