Nun verweigert das WEF der WoZ, nachdem die Zeitung die Akkreditierung sieben Jahre in Folge erhielt, den Zutritt erneut. Das WEF liefert keine nachvollziehbaren Gründe wieso die WoZ die Akkreditierung nicht erhalten sollte. Deshalb handelt das Forum vielmehr willkürlich und es verstösst bei seinem Vorgehen gegen die Pressefreiheit (Artikel 16 und 17 der Bundesverfassung, Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 19 des UNO-Pakts II).
Vor dem Hintergrund dieser Verfassungs- und Konventionsbestimmungen ist klar, dass das öffentliche Interesse an einer vielfältigen Berichterstattung, die behaupteten privaten Interessen an einer Zutrittsverweigerung in jedem Fall überwiegt.
Aus diesen Gründen missbilligt impressum diese ungerechtfertigte Zutrittsverweigerung des WEF und wird die Kolleginnen und Kollegen der WoZ unterstützen.