Das neue Urheberrechtsgesetz tritt am 1. April 2020 in Kraft – Schutz für die Pressefotografinnen und –fotografen

impressum begrüsst es, dass das Urheberrechtsgesetz per 1. April 2020 in Kraft tritt. In Zukunft werden die Pressefotografinnen und –fotografen besser geschützt sein.

Seit sieben Jahren setzt sich impressum – die Schweizer Journalistinnen, zusammen mit fünf anderen Berufsorganisationen dafür ein, dass die Werke der Pressefotografinnen und –fotografen geschützt werden. Das Bundesgericht hatte verschiedentlich entschieden, dass Pressefotografien ein individueller Charakter fehle, welcher die Voraussetzung dafür wäre, um vom geltenden Urheberrechtsgesetz geschützt werden zu können. Das neue Urheberrechtsgesetz, welches nun am 1. April 2020 in Kraft tritt, sieht dagegen vor, dass Pressefotografien auch dann geschützt sind, wenn sie keine individuellen Charakteristika aufweisen. Dies erachten wir als einen weitreichenden Fortschritt.

impressum bietet angeschlossenen Pressefotografinnen und –fotografen jederzeit zu den üblichen Bürozeiten rechtliche Unterstützung an. Eine Rechtsschutzversicherung steht zur Verfügung, sollten Anwalts- und Gerichtskosten anfallen.

Des Weiteren verfolgt impressum die Entwicklung auf europäischer Ebene in Bezug auf die Anerkennung eines Vergütungsrechts von Journalistinnen und Journalisten gegenüber Internetplattformen wie Google aufmerksam. Sollten entsprechende Postulate auch von der Bundesversammlung aufgegriffen werden, wird impressum zusammen mit anderen Berufsorganisationen diese journalistischen Vergütungsansprüche geltend machen.

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