Der Ständerat hat die Revision des Urheberrechts und ein Postulat zur Vergütung redaktioneller Inhalte an Journalisten und Verlage beschlossen: impressum und syndicom begrüssen dies

Der Ständerat hat am 4. Juni 2019 der Reform des Urheberrechts zugestimmt. Dabei hat die kleine Kammer den Schutz der Bilder, den sogenannten Lichtbildschutz, zugunsten der Fotografen sowie zugunsten der Rechtssicherheit angenommen. Der Ständerat hiess auch ein Postulat gut, in dem er den Bundesrat ersucht, die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu untersuchen, die ein Recht auf Vergütung für redaktionelle Inhalte für Journalisten und Verleger im Hinblick auf Internetplattformen wie Google einführen.

Géraldine Savary, Ständerätin SP, erklärte: "Ich bin überzeugt, dass die Zeit jenen Recht geben wird, die sich für ein Recht auf Vergütung für redaktionelle Inhalte einsetzen". "(...) eine kollektive Verwertung für die Vergütung für Journalisten sowie für die Verlage ist möglich.“

Géraldine Savary ergänzt: "Die Bürger haben das Recht auf einen direkten Zugang zu Zeitungen, Medien und qualitativ hochwertigen sowie kritischen Informationen. Das alles hat seinen Preis. Ziel ist es, den oben genannten Akteuren zu zeigen, dass die Vergütung von Informationen legitim ist".

Das Postulat ermöglicht eine Untersuchung der nationalen Gesetze, welche die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Urheberrechtsrichtlinie verabschieden werden. Die Schweiz kann sich von diesen Gesetzgebungen inspirieren lassen. impressum und syndicom sind erfreut, dass das Postulat der Kommission vom Ständerat angenommen wurde.

Zudem begrüssen impressum und syndicom, dass mit der Revision des Urheberrechts den Fotografen endlich ein umfassender Lichtbildschutz zugesprochen wird.
 

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