Google zahlt für Urheberrechte, aber erst in Frankreich

In Frankreich bezahlt Google endlich für die Verwendung der „Snippets“. Allerdings werden erst die Leistungsschutzrechte der Verlage entschädigt. JournalistInnen fordern nach wie vor ihren Anteil. impressum verlangt seit Jahren eine Regelung für die Schweiz, die Journalistinnen und Journalisten sowie Verlage entschädigt. Eine neue EU-Richtlinie könnte nun unterstützend wirken.

Die Europäische Union anerkennt das Entschädigungsrecht mit der Richtlinie vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt. In Frankreich wurden die Rechte der Verleger nun umgesetzt. In der Schweiz fordert ein ebenfalls 2019 eingereichtes Postulat die Anpassung des Schweizerischen Rechts an die EU-Richtlinie.

impressum wird den Verlegerverband auffordern, gemeinsam an den Bundesgesetzgeber zu gelangen, damit auch für die Schweiz eine Lösung gefunden werde. Journalistische Informationen bilden eine wichtige Basis des Geschäftsmodells von Google, aber die Suchmaschine bezahlt bisher nichts für deren Herstellung. In der Schweiz ist ein grosser Teil der Werbeerträge der journalistischen Verlage zu digitalen Plattformen abgewandert – namentlich auch zu Google. Es ist an der Zeit, dass die Urheberrechte der Autoren und die Leistungsschutzrechte von Verlegern auch in der Schweiz von vergütet werden.

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Freitag, 22. März 2024, 10:30 bis ca 17:00 Uhr,

Domaine Notre-Dame de la Route - Ch. des Eaux-Vives 17, 1752 Villars-sur-Glâne

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Maison du Dessin de Presse, rue Louis-de-Savoie 39, à Morges
Du 15 mars au 20 mai 2024

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Mercredi 27.03.24, 12h15 - 14h, table ronde organisée par le CFJM et

le Club suisse de la presse,

CFJM, Florimont 1, 1006 Lausanne

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