Doppelmord von Verrières: Maulkorb für die Presse gemäss Neuenburger Kantonsgericht

Das Kantonsgericht des Kantons Neuenburg hat das Urteil des Neuenburger Polizeigerichts vom 17. Dezember 2019 aufgehoben, welches den 20-Minuten-Journalist Frédéric Nejad Toulami freigesprochen hatte. impressum verurteilt diese neue politisch anmutende Entscheidung, welche die Pressefreiheit und das Recht der Öffentlichkeit auf Information ernsthaft untergräbt.

Diese neueste Entscheidung ist unvereinbar mit der Pressefreiheit. Die Richter hatten im nun aufgehobenen Urteil entschieden, dass die gerichtliche Anweisung an den Journalisten, bestimmte Elemente im Zusammenhang mit dem Doppelmord in Les Verrières zu verschweigen, rechtswidrig gewesen war.

Eines der Argumente des Kantonsgerichts ist, dass die nur teilweise Darstellung des Falles ausreichend gewesen wäre, um eine zufriedenstellende Medienberichterstattung über den Fall zu gewährleisten, weil dies der lokalen Praxis entsprach. Den Umfang der Berichterstattung durch behördliche Anweisung einschränken zu wollen, ist aber mit der Pressefreiheit grundsätzlich unvereinbar, wie auch Dominique von Burg, Präsident des Schweizer Presserats betont hatte. Der Schweizer Presserat hatte bereits öffentlich Stellung bezogen und die Ansicht vertreten, dass der Journalist die Erklärung der Rechte und Pflichten der Journalistinnen und Journalisten in jeder Hinsicht eingehalten habe.

Im aktuellen gesundheitspolitischen Kontext, der durch wiederholte behördliche Verletzungen der Informationsfreiheit gekennzeichnet ist, ist diese Neuenburger Entscheidung besonders unklug und trägt zusätzlich dazu bei, einer Presse einen Maulkorb zu verpassen.

impressum unterstützt Fréderic Nejad Toulami und hofft, dass sich das Bundesgerichts dazu wird äussern können und die Pressefreiheit wiederherstellt.

impressum 
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