impressum sieht durch diesen Entscheid die Informationsfreiheit in Gefahr. Er stellt eine Gefahr für die Informationsfreiheit gemäss Artikel 10 der EMRK dar, welcher Artikel die Rolle der Medien als «Wächterin » schützt.
Das Bundesgericht hatte Kritik an der journalistischen Qualität der Reportage vom 22. Januar 2015 geäussert, die der grösste Journalistenverband der Schweiz, impressum, für unbegründet hält. Zudem verletzt die Kritik die redaktionelle Unabhängigkeit der Presse.
Der Bundesgerichtsentscheid ist für die Ausübung der Tätigkeit investigativer Journalisten in der Schweiz gefährlich und könnte sich auf den ganzen Berufszweig lähmend auswirken.
impressum bedauert deshalb diesen Entscheid und begrüsst den Schritt der SRG (siehe deren Meldung vom 24.7.2018), in der Angelegenheit den EGMR anzurufen.